staatenlos

6. September 2006 13:46 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

seehr geerte damen und herren
ich bin seit juni 1986 hier in deutschland ich bin staatenlos und würede gern die deutsche staatsbürgerschaft erwerben .wie kann ich dem entgegenwirken und endlich eine staatszugehörigkeit bekommen? ich wäre ihnen für eine baldige antwort sehr dankbar mit freundlichen grüssen
6. September 2006 | 15:31

Antwort

von


(204)
Kopenhagener Str. 23
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sabine-Reeder-__l102523.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:


Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 8 StAG gehören Sie als Staatenlosen zu den staatsangehörigkeitsrechtlich Schutzbedürftigen. Staatenlos ist eine Person, die kein Staat nach seinem innerstaatlichen Recht als Staatsangehörigen ansieht.

In diesen Fällen soll entsprechend Artikel 34 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Artikel 32 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen die Einbürgerung erleichtert und das Verfahren beschleunigt werden. Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Urkunden sollen berücksichtigt werden.

Eine Aufenthaltsdauer von sechs Jahren wird als ausreichend angesehen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für die kostenlose Nachfragefunktion stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin

Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.



Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

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