7. Oktober 2011
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11:22
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
einen Rechtsanspruch auf sofortige, vorzeitige Löschung außerhalb der Dreijahresfrist hat Ihr Bruder lediglich in den Fällen, in denen Daten falsch sind oder aber unberechtigt gespeichert werden, was sich aus § 35 BDSG ergibt.
Auch die Höhe der Forderung kann eine Rolle spielen.
Hier sollte Ihr Bruder die genauen Einträge prüfen lassen, damit er dann die Löschung beantragen kann. Ohne eine genaue Prüfung der Einträge kann es im Rahmen der ERSTberatung einsatzbedingt nur bei diesen Hinweisen verbleiben. Mit einer Versicherung an Eides statt von Ihnen, dass Sie der Schuldner sind, könnte dann die Löschung möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Rückfrage vom Fragesteller
7. Oktober 2011 | 11:32
muß ich dann mit einer anzeige rechnen?
muß ich einen anwalt dazu ziehen wegen der Löschung zb?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
7. Oktober 2011 | 11:34
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach einem solch langen Zeitraum müssen Sie mit einer Anzeige nicht rechnen.
Auch wenn die Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollten Sie angesichts der Gesamtumstände die Beauftragung ernsthaft überlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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