rückwirkend angefallene Rundfunkgebühren

25. Februar 2023 12:06 |
Preis: 53,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin zum 01.07.2020 mit in die Wohnung meines Lebensgefährten gezogen. Bis zum Herbst 2021 wurden die Rundfunkgebühren über seine Eltern abgerechnet, da diese bis dahin mit in der Wohnung gelebt haben.

Die Wohnung befindet sich im gleichen Gebäude wie seine familiär geführte Betriebsstätte (Autohaus mit angeschlossener Tankstelle im EG, Wohnung im 1. Stock). Für den Betrieb werden bereits Rundfunkgebühren gezahlt.

Eine separate Beitragszahlung für die Wohnung fand ab dem Herbst 2021 nicht mehr statt. Unsere Wohnung kann entweder über den Eingang der Tankstelle oder der Ausstellungshalle des Autohauses betreten werden. Die Tankstelle, die Ausstellungshalle, der Keller und die Wohnung sind über einen Flur/Treppenhaus miteinander verbunden. Die Küche zu unserer Wohnung befindet sich allerdings im Erdgeschoss zwischen der Ausstellungshalle und den Büros des Autohauses. Gleichzeitig ist sie durch eine Schiebetür mit den Büros des Autohauses verbunden, sodass die Küche auch oft betrieblich genutzt wird.

Nun werde ich dazu aufgefordert die seit Juli 2020 rückwirkend angefallenen Rundfunkgebühren zu bezahlen.
Wenn überhaupt wären erst ab dem Herbst 2021 Beiträge zu zahlen.

Ist dies jedoch trotz der gegebenen Räumlichkeiten notwendig?

Vielen Dank.
25. Februar 2023 | 14:23

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
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E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrter Fragensteller,

zum einen muss man an sich immer im Vorfeld Rechtsmittel einlegen, um zu verhindern, dass es einen bestandskräftigen und somit rechtswirdrigen Verwaltungsakt gibt.

Siehe auch https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/vollstreckung-von-rundfunkbeitraegen-durch-den-beitragsservicegez_206_329496.html .

Ich bin leicht skeptisch, dass man hier erfolgreich auf ein Einheit abstellen kann.

Alleine die kombinierte Nutzung der Küche scheint hier argumentativ Munition zu liefern. Aber die Wohnung scheint doch erher seperat vom Betrieb betretbar und somit abgegrenzt zu sein.

Vertiefend: https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/betriebsstaette/index_ger.html

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


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