regelmäßige wöchentliche Az / Vorlaufzeit Bekanntgabe Dienstplan

25. Juli 2016 12:58 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite in einer Betreuungseinrichtung für Kinder. Es handelt sich hierbei um eine kleine Einrichtung, die aber Teil einer größeren Institution dahinter ist, mit vielen betriebenen Betreuungseinrichtungen für Kinder.
Meine Kinder werden ebenfalls in dieser Einrichtung betreut.

Seit ca. einem Jahr habe ich ein Problem mit meiner unmittelbar Vorgesetzten, wobei hier ganz klar auch das Thema Mobbing im Spiel ist. So wurde mir u.a. auch mal vorgehalten, dass ich eine gespaltene Persönlichkeit hätte. Meine Kinder sind ebenfalls leidtragende in dieser Sache.

Ich habe mich daraufhin an die Personalstelle gewandt und versucht, die Probleme anzusprechen und zu lösen. Dort wurden meine Anliegen sehr ernst genommen und ein Lösungsansatz zusammen ausgearbeitet.

Unter anderem wurde mein Arbeitsvertrag, auf meinen Wunsch, geändert und angepasst und meine Kinder sind etwas aus der „Schusslinie" genommen worden.
Leider haben sich die Probleme so nicht lösen lassen, wahrscheinlich auch, weil meine Vorgesetzte an keiner Lösung interessiert ist und/oder massive eigene Probleme hat.

Meine konkrete Fragen:

1.) Ich habe einen Arbeitsvertrag, der eine 5Tage / 30h Woche festschreibt. Meine Arbeitszeiten sind aber total unregelmäßig und fast unplanbar. So gibt es Tage, wo ich nur 3 oder 4 Stunden arbeiten muss und Tage, wo ich über 8h eingeplant bin. Auch schwankt die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 24Stunden und 34Stunden. Für die Planung ist meine Vorgesetzte verantwortlich. Diese begründet diese Schwankungen u.a. mit der geringen Größe der Einrichtung und betrieblichen Gegebenheiten. Ist dies arbeitsrechtlich zulässig, zumal ich auch keine praktische Möglichkeit habe, die unterschiedlichen Zeiten der Kinderbetreuung aufzufangen und meine Kinder auch unter diesen extremen Schwankungen leiden? Oder ist hier Inkompetenz/Willkür meiner Vorgesetzten zu vermuten? Andere Einrichtungen ermöglichen bei einem 30h Vertrag eine regelmäßige Arbeitszeit von 6h/Tag.
Mit der Personalstelle hatte ich vereinbart, dass 1-2 mal längere Arbeitszeit/Monat in Ordnung ist und meine Kinder in dieser Zeit kostenfrei mitbetreut werden. Diese haben jeweils 6-Stunden-Betreuungsverträge.

2.) Ich bekomme meine Dienstpläne bestenfalls immer erst eine Woche voraus, oftmals sogar erst am Donnerstag für den kommenden Montag. So ist Planung (Arzttermine, Großeltern etc.) überhaupt nicht möglich!
Gibt es Vorschriften zu den Vorlaufzeiten für Dienstpläne (Anfang des Monats für den kommenden Monat o.ä.)?


Vorab, vielen Dank für Ihre erste Orientierungshilfe.
25. Juli 2016 | 14:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1.) unregelmäßige Arbeitszeiten

Unregelmäßige Arbeitszeiten sind weitestgehend zulässig. So kann eine arbeitsvertraglich vereinbarte 30-Stunden-Woche zum Beispiel u.a. dadurch verwirklicht werden, dass an vier Tagen je 7,5 Stunden gearbeitet wird. Andererseits kann auch die tägliche Arbeitszeit unterschiedlich ausgestaltet werden, um die zu leistende Arbeitszeit zu erreichen. Auch der Samstag wäre grundsätzlich als ein normaler Werktag anzunehmen (sofern die Arbeitstage nicht explizit im Arbeitsvertrag genannt sind).

Der Arbeitgeber kann sich zur Begründung der "unregelmäßigen" Arbeitszeiten darauf berufen, dass dies eben betrieblich erforderlich und auch der Unternehmensgröße geschuldet ist. Diesbezüglich steht dem Arbeitgeber ein Ermessen nach § 106 GewO zu.

Allerdings darf zwischen den Arbeitnehmern keine "Ungleichbehandlung" erfolgen, d.h. dass einzelne Arbeitnehmer ohne einen Grund regelmäßige Arbeitszeiten haben und andere Arbeitnehmer - aus welchem Grund auch immer - unregelmäßige Arbeitszeiten auferlegt werden.

Sie sollten ggf. Ihren Vorgesetzten nochmals darauf hinweisen, was mit der Personalstelle vereinbart wurde. Insbesondere sollten Sie - aufgrund Ihrer Stellung als Mutter von zwei Kindern - auf eine gesonderte Behandlung bei der Arbeitseinteilung im Vergleich zu den anderen Arbeitnehmern pochen. Dies kann über den Umstand begründet werden, dass Sie eben Kinder und Familie unter einen Hut bringen müssen.

Sofern sich Ihr Vorgesetzter uneinsichtig zeigt, wäre nochmals ein Gespräch mit der Personalstelle bzw. dem Betriebsrat zielführend.

2.) Vorlauf Dienstplaneinteilung

Eine direkte Vorschriften über die Bekanntgabe und den zeitlichen Vorlauf von Dienstplänen gibt es nicht.

Allerdings ist anerkannt, dass der Dienstplan frühestens 4 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt worden sein muss.

Auch bzgl. der Veröffentlichung des Dienstplanes gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, welcher vom Arbeitgeber einzuhalten ist. Auch hier ist auf meine Ausführungen zu Ziffer 1.) zu verweisen, wonach Sie als Mutter von 2 Kindern eine "bevorzugte" Behandlung ggü. den übrigen Arbeitnehmern erfahren sollten.

Dies gilt auch für kurzfristige Dienstplanänderungen, da die Disposition aufgrund Ihrer betreuungsbedürftigen Kinder stark eingeschränkt ist.

Ggf. wäre auch diesbezüglich mit der Personalstelle und dem Betriebsrat Rücksprache zu halten.

Eindeutige klare Rechtsnormen gibt es für beide der von Ihnen geschilderten Themenkomplexe nicht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Sofern ich Ihre Frage beantworten konnte wäre ich über eine 5-Sterne-Bewertung dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
-Rechtsanwalt-


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