20. Juni 2025
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15:24
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
nein, so ist die Kündigung nicht wirksam und Sie sollten mit anwaltlicher Hilfe dagegen vorgehen.
Denn die Insolvenz eines Mitschuldners ist kein Grund, dann automatisch das Darlehen zu kündigen.
Das ist nur dann der Fall, wenn durch die Insolvenz die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist.
Der Kündigungsgrund ist daher erst dann gegeben, wenn die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder das Ausmaß der Vermögensgefährdung einen Grad erreicht hat, der die Rückzahlung der Bankforderung gefährdet erscheinen lässt
Aber nach Ihrer Schilderung ist das bei diesen Sicherheiten nicht der Fall.
Eine Gefährdung der Rückzahlung liegt also nicht vor, sodass ich die Kündigung für unwirksam halte.
Dieses umso mehr, wenn eine Folgefinanzioerung angeboten wird.
Das macht deutlich, dass auch die Bank keine Gefährdung sieht, sondern offenbar nur für Sie bessere Konditionen durchsetzen will.
Und die Kündigung wird dafür als Druckmittel benutzt.
Dagegen sollten Sie sich unbedingt wehren.
Suchen Sie mit allen Unterlagen einen Rechtsanwalt vor Ort auf.
Wichtig ist insbesondere das neue Angebot der Bank, an Sie beide ein Darlehen zu geänderten Konditionen doch wieder zu vergeben., da das eben die Gefährung ausschließt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
20. Juni 2025 | 17:02
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
vielen Dank für Ihre Antworten! Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einschlägige Urteile zu diesem Thema zur Verfügung stellen könnten.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
20. Juni 2025 | 17:10
Sehr gehrte Ratsuchende,
gerne:
Schimansky, Bankrechtshandbuch, Band I, 4. Aufl. 2011, § 79 RdNr. 171
führen dazu dann zahlreiche Urteile auf.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle