rechtliche Prüfung einer Kündigung des Immobilienfinanzierung

20. Juni 2025 14:42 |
Preis: 75,00 € |

Kredite


Beantwortet von


17:10

Zusammenfassung

Kreditkündigung bei Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, um rechtlichen Rat zu einer aktuellen und für mich äußerst belastenden Situation in Bezug auf unseren laufenden Immobilienkredit bei der Bank einzuholen.

Im Jahr 2021 haben mein Ehemann und ich gemeinsam einen Immobilienkreditvertrag in Höhe von 676.900 EUR mit der Bank abgeschlossen. Mit dem Darlehen wurde die Immo finanziert, die sich im gemeinsamen Eigentum befindet: Ich 85% und mein Ehrmann 15%. Zur Absicherung des Kredits wurden folgende Sicherheiten bestellt und im Grundbuch eingetragen:
- Eine Grundschuld in Höhe von 453.000 EUR,
- sowie eine Immobilie, die allein in meinem Eigentum steht, mit einem Wert von 223.900 EUR. Diese Immobilie ist derzeit noch nicht vollständig abbezahlt. Allerdings wird die laufende Finanzierung ausschließlich durch die regelmäßigen Mieteinnahmen gedeckt, sodass keine zusätzliche finanzielle Belastung für uns entsteht. Es bestehen auch keine Zahlungsrückstände bei diesem Objekt.

Vor Kurzem wurde die Bank darüber informiert, dass mein Ehemann im Rahmen einer selbstschuldnerischen Bürgschaft für sein Unternehmen gegenüber einer anderen Bank eine Zahlungspflicht in Höhe von 210.000 EUR nicht erfüllen kann und daher ein Privatinsolvenzverfahren bevorsteht. Kurz nach dieser Mitteilung - ohne vorherige Ankündigung - hat die OLB Bank uns schriftlich mitgeteilt, dass der laufende Kreditvertrag vorzeitig beendet wird. In diesem Kündigungsschreiben wurde kein konkreter Kündigungsgrund genannt, lediglich wurde uns mitgeteilt, dass die Finanzierung nicht mehr fortgeführt werde.
Eine Woche später erhielten wir ein weiteres Schreiben von der OLB Bank, in dem man uns anbot, die Finanzierung weiterhin aufrechtzuerhalten - jedoch nur zu neuen Bedingungen, insbesondere mit deutlich höheren Zinssätzen als im ursprünglichen Vertrag (von 1,13% zu 2,5%) für 12 Monate befristet.
Ich habe dazu folgende rechtliche Fragen und bitte um eine Einschätzung:

1. Ist die Kündigung des bestehenden Kreditvertrags seitens der Bank ohne konkrete Angabe von Gründen rechtswirksam? Besonders vor dem Hintergrund, dass ich nicht insolvent bin und sowohl Miteigentümerin der finanzierten Immobilie als auch alleinige Eigentümerin der zur Absicherung dienenden Immobilie bin.

2. Darf die Bank den Vertrag kündigen, obwohl die laufenden Zahlungen ordnungsgemäß erfolgt sind und keine Vertragsverletzung vorliegt?

3. Ist es rechtlich zulässig, dass die Bank kurz nach der Kündigung ein neues Angebot unterbreitet - mit verschlechterten Bedingungen (z. B. höherem Zinssatz)? Könnte dies eventuell eine Form von missbräuchlichem Verhalten darstellen oder gegen Treu und Glauben (Par. 242 BGB) verstoßen?

4. Welche Rechte habe ich als Mitdarlehensnehmerin und alleinige Eigentümerin einer der als Sicherheit dienenden Immobilien, mich gegen eine solche Vertragsänderung oder Kündigung zur Wehr zu setzen?

Ich bin angesichts der Situation sehr verunsichert und sehe die Gefahr, dass ich mein Eigentum verlieren könnte, obwohl ich meine Pflichten aus dem Darlehensvertrag stets erfüllt habe. Ich möchte wissen, welche rechtlichen Schritte mir offenstehen, um meine Rechte zu schützen und ggf. gegen die Kündigung bzw. die neuen Kreditbedingungen vorzugehen.
20. Juni 2025 | 15:24

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


nein, so ist die Kündigung nicht wirksam und Sie sollten mit anwaltlicher Hilfe dagegen vorgehen.

Denn die Insolvenz eines Mitschuldners ist kein Grund, dann automatisch das Darlehen zu kündigen.

Das ist nur dann der Fall, wenn durch die Insolvenz die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist.

Der Kündigungsgrund ist daher erst dann gegeben, wenn die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder das Ausmaß der Vermögensgefährdung einen Grad erreicht hat, der die Rückzahlung der Bankforderung gefährdet erscheinen lässt

Aber nach Ihrer Schilderung ist das bei diesen Sicherheiten nicht der Fall.

Eine Gefährdung der Rückzahlung liegt also nicht vor, sodass ich die Kündigung für unwirksam halte.

Dieses umso mehr, wenn eine Folgefinanzioerung angeboten wird.

Das macht deutlich, dass auch die Bank keine Gefährdung sieht, sondern offenbar nur für Sie bessere Konditionen durchsetzen will.

Und die Kündigung wird dafür als Druckmittel benutzt.



Dagegen sollten Sie sich unbedingt wehren.

Suchen Sie mit allen Unterlagen einen Rechtsanwalt vor Ort auf.

Wichtig ist insbesondere das neue Angebot der Bank, an Sie beide ein Darlehen zu geänderten Konditionen doch wieder zu vergeben., da das eben die Gefährung ausschließt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 20. Juni 2025 | 17:02

Sehr geehrte Frau True-Bohle,

vielen Dank für Ihre Antworten! Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einschlägige Urteile zu diesem Thema zur Verfügung stellen könnten.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juni 2025 | 17:10

Sehr gehrte Ratsuchende,

gerne:

Schimansky, Bankrechtshandbuch, Band I, 4. Aufl. 2011, § 79 RdNr. 171

führen dazu dann zahlreiche Urteile auf.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

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