Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Rangstelle können Sie nur mit einer grundbuchrechtlichen Eintragung erlangen, so dass Sie hier eine notarielle Vereinbarung mit einer entsprechenden Klausel zur Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung inclusive Grundbucheintragung vornehmen sollten.
Den von Ihnen gewünschten 100%igen Schutz gibt es aber so nicht, da sowohl im Falle einer Insolvenz, als auch einer Verteigerung des Grundstückes dann Ihr Rückzahlungsanspruch auch beeinträchtigt werden kann.
Die von Ihnen angedachte Komplettabsicherung gibt es nur dann, wenn es zu einer selbstschulnderischen Bürgschaft einer deutschen Großbank kommt.
MIt freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Diese Antwort ist vom 26.03.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Es handelt sich um eine spanische Immobilie.
Frage: Brauchen wir eine Bankbürgschaft, wenn die Immobilie sonst keine Belastungen hat?
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich verweise auf das mit Ihrem Geschäftspartner geführte Telefonat und die dortigen Erörterungen. Wie bereits auch dort ausgeführt, werden Sie eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank benötigen , wenn Sie den 100%igen Schutz haben wollen; dieses insbesondere, wenn es sich um eine spanische Immobilie handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle