Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu 1. und 2. in einem ersten Schritt nicht, im zweiten Schritt schon. Als Geschäftsführer haften Sie für viele Verbindlichkeiten privat und unbeschränkt, Steuern beispielsweise. Vor allem dann, wenn eine schleichende Insolvenzverschleppung vorliegt - die von Ihnen geschilderte Situation zeigt die typische Entwicklung - geraten Geschäftsführer in die private Haftung. In solchen Fällen kommt es häufig zu Rechtsdurchsetzungen ggü Geschäftsführern, verbunden mit Schufa- und Creditreformeinträgen.
Da Sie nur angestellter Geschäftsführer sind, sollten Sie dringend Beratung suchen und eine Gesellschafterversammlung einberufen. Die Situation ist für einen Fremdgeschäftsführer untragbar und aufgrund der Haftungsgefahren zu beseitigen, entweder durch frisches Kapital, Ihren Rücktritt als Geschäftsführer oder eine Insolvenz.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank. das mit der Rechtsdurchsetzung ist mir noch nicht ganz klar: Gesetz den Fall, es käme zu dem von Ihnen für möglich erachteten Fall, dass ich wegen Insolvenzverschleppung belangt werde und sich die GKV mit ihren Forderungen direkt an mich (privat) wenden darf, würde ein Schufaeintrag in so einem Fall sofort (also bereits bei Geltendmachung) erfolgen oder muss man mir dann (als Privathafterin) nochmal eine Zahlungsfrist gewähren, innerhalb derer - sofern leiste - keine Negativeinträge erfolgen?
Sie werden auch in diesem Fall zuerst einmal zur Zahlung aufgefordert, ein sofortiger Eintrag erfolgt nicht.
Aber noch einmal - man droht Ihnen bereits mit einem Insolvenzantrag und einer Strafanzeige. Bereits jetzt ist die Lage also sehr ernst und die Haftungsgefahren die Ihnen privat bei einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens drohen wiegen deutlich schwerer also nur ein privater Schufa-Eintrag.