privater Schufa Eintrag als GmbH-Geschäftsführerin?

| 15. Februar 2017 06:26 |
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Inkasso, Mahnungen


Ich bin angestellte Geschäftsführerin einer kleinen GmbH (aber nicht Inhaberin!). Ich bin aufgrund meines Gehalts pflichtversichert in der GKV. Da mir einige Aufträge weggebrochen sind, habe ich nun Probleme mit dem Finanzamt und der Sozialversicherung. Vor einiger Zeit hat das Finanzamt das GmbH Konto gesperrt; diese Sperre habe ich durch Zahlung aufheben können. Nun bin ich mit der GmbH bei den Krankenversicherungsbeiträgen (GKV) im Rückstand. Diese sind seit einigen Monaten nicht bezahlt. Die Krankenversicherung droht nun der GmbH mit Strafanzeige gegen die Geschäftsführerin, Erzwingung einer eidesst. Versicherung und Stellung eines Insolvenzantrags. Laut telefonischer Auskunft der GKV liegt die Sache nun beim Hauptzollamt, wobei es von einer anderen Mitarbeiterin der Krankenversicherung hieß, es passiere nichts, solange ich in Summe keine 6 Monatsbeiträge im Rückstand sei.

Frage 1: Wenn ich die von der GKV gesetzte Frist verstreichen lasse, droht mir dann bei Durchführung der oben genannten Maßnahmen gegen die Gmbh (mit mir als alleinige Geschäftsführerin) auch eine privater Schufaeintrag?
Frage 2: Kann ein solcher privater Schufaeintrag auch aufgrund der in der Vergangenheit liegenden Sperrung des Firmenkontos durch das Finanzamt noch erfolgen?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zu 1. und 2. in einem ersten Schritt nicht, im zweiten Schritt schon. Als Geschäftsführer haften Sie für viele Verbindlichkeiten privat und unbeschränkt, Steuern beispielsweise. Vor allem dann, wenn eine schleichende Insolvenzverschleppung vorliegt - die von Ihnen geschilderte Situation zeigt die typische Entwicklung - geraten Geschäftsführer in die private Haftung. In solchen Fällen kommt es häufig zu Rechtsdurchsetzungen ggü Geschäftsführern, verbunden mit Schufa- und Creditreformeinträgen.

Da Sie nur angestellter Geschäftsführer sind, sollten Sie dringend Beratung suchen und eine Gesellschafterversammlung einberufen. Die Situation ist für einen Fremdgeschäftsführer untragbar und aufgrund der Haftungsgefahren zu beseitigen, entweder durch frisches Kapital, Ihren Rücktritt als Geschäftsführer oder eine Insolvenz.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 15. Februar 2017 | 13:54

Vielen Dank. das mit der Rechtsdurchsetzung ist mir noch nicht ganz klar: Gesetz den Fall, es käme zu dem von Ihnen für möglich erachteten Fall, dass ich wegen Insolvenzverschleppung belangt werde und sich die GKV mit ihren Forderungen direkt an mich (privat) wenden darf, würde ein Schufaeintrag in so einem Fall sofort (also bereits bei Geltendmachung) erfolgen oder muss man mir dann (als Privathafterin) nochmal eine Zahlungsfrist gewähren, innerhalb derer - sofern leiste - keine Negativeinträge erfolgen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Februar 2017 | 13:59

Sie werden auch in diesem Fall zuerst einmal zur Zahlung aufgefordert, ein sofortiger Eintrag erfolgt nicht.
Aber noch einmal - man droht Ihnen bereits mit einem Insolvenzantrag und einer Strafanzeige. Bereits jetzt ist die Lage also sehr ernst und die Haftungsgefahren die Ihnen privat bei einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens drohen wiegen deutlich schwerer also nur ein privater Schufa-Eintrag.

Bewertung des Fragestellers 15. Februar 2017 | 15:14

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