nicht bestellte und falsch gelieferte Ware

29. September 2010 12:15 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


13:48
Sehr geehrte Damen und Herren,

im letzten Jahr betellte ich beim Versandhandel Otto einige Bekleidungsstücke online. Ich war zwar schon Otto-Kunde, wusste jedoch meine Kundennummer nicht auswendig und trug mich dann nochmals als Neukunde mit meinem Namen und meiner Anschrift ein. Als ich den Bestellvorgang abschloss zeigte mir die Seite an, dass unter dieser Adresse bereits an Kundenkonto bestehen würde und die Ware dorthin verschickt wird. Ich nahm natürlich an, dass damit mein Kundenkonto gemeint war.

Nach einiger Zeit erhielt ich dann auch ein Paket und einen Hänger. Der Paketbote sagte, das Paket sei für mich ich erkannte auch gleich das Ottozeichen, ohne weiter groß auf den Empfänger zu achten. Ich nahm also in der Eile alles entgegen,da ich auch gleich zu einem Termin musste und stellte die Sachen ersteinmal in der Wohnung ab.

Am nächsten Tag war ich dann dabei, die Sendung zu öffnen, als mir auffiel, dass auf dem Paketdeckel nicht mein Name stand, sondern der meines Lebensgefährten, was mich dann natürlich sehr wunderte. Ich machte das Paket auf und musste auch feststellen, dass hier 70 % an Bekleidungsstücken lagen, die ich nicht bestellt hatte und widerrum 2 Sachen fehlten. Nachdem ich die einzelnen Bekleidungsstücke durchsah, musste ich feststellen, dass hier Sachen mitgeliefert wurden, die ich zwar vorher im Warenkorb hatte, jedoch als ich die Bestellung fortfuhr, dort wider rauslöschte. Zudem musste ich feststellen, das sämtliche Unterlagen wie Rechnug,Lieferschein sowie Rücksendeschein fehlten.

Daraufhin schrieb ich Otto ein Fax in dem ich das ganze Problem genau schilderte (falscher Empfänger, nicht bestellte Ware, nicht gelieferte Ware, fehlende Unterlagen). Ich hatte sogar vorsichtshalber alle Artikel die geliefert wurden mit der zugehörigen Artikelnummer, die ich den Etiketten (Aufklebern) die sich auf der Ware befanden, aufgeliestet. Ich habe auch kurz nachdem ich das Fax verschickt hatte, bei Otto angerufen und nachgefragt ob es angekommen ist, welches bejat wurde und zusätzlich nochmal kurz die Situation geschildert.

Mir wurde dann zugesagt, dass der Besteller geändert wird und die fehlenden Unterlagen zwecks Rücksendung in den nächsten Tagen bei mir eingingen.

Damit das Paket für die Tage in der Wohnung nicht im Weg rumstand, habe ich es in unseren Schrank im Abstellraum gestellt.

Da wir mit Arbeit, unserem Baby und meiner schwer erkrankten Mutter stark eingespannt waren, haben wir das Paket komplett vergessen. Otto schickte jedoch auch nicht wie zugesagt die fehlenden Unterlagen zu.

Erst Monate später erhielt mein Lebensgefährte plötzlich eine Mahnung. Wir setzten uns dann mit Otto in Verbindung (in einer Woche fast 7mal) und schilderten jedesmal haargenau das Geschähen. Von Otto wurde jedoch einfach behauptet, es wäre nie ein Fax eingegangen und wir müssten nun die Ware bezahlen. Das ich zusätzlich beim Kundenservice angerufen hatte, sagten wir Ihnen nicht, da wir rausfinden wollten, wie erlich Otto in dieser Angelegenheit zu uns ist.

Trotz dessen, dass wir zusätzlich noch gut 7mal am Telefon die Situation erläuterten, zeigte sich Otto in keinster weise kooperativ, sondern schickte einfach weiter Mahungen an meinen Lebensgefährten, obwaohl dieser ja überhaupt nichts bestellt hatte und die es auch wussten. Die angeforderten Unterlagen haben wr natülich nicht erhalten.

Als ich vor gut 2 Monaten nochmal ein Schreiben aufsetzte, in dem ich die Situation nochmals erläuterte und welches ich per Fax, E-Mail und auf dem Postweg versendete, damit nicht wieder behauptet werden konnte, es sei nie etwas angekommen, habe ich dann ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten (Deutscher Inkasso-Dienst Hamburg). Dieser Inkassodienst ruft nun täglich mehrfach meinen Lebensgefährten mit unterdrückte Nummer auf seinem Firmenhandy an um mich zusprechen. Er wird regelrecht auf arbeit belässtigt. Er teilte dem Inkassounternehmen schon zichfach mit, dass diese mich verständlicherweise über sein Firmenhandy nicht erreichen können, da er sich nunmal von morgens bis spät abends auf Arbeit befindet, was das Unternehmen jedoch nicht davon abhält, Ihn Tag für Tag mit Telefonterror zu nerven. Die behaupten sogar, ich hätte Ihnen die Nummer zwecks Rückruf gegeben, was natürlich nicht der Wahrheit entspricht. Die Nummer erhielten Sie von Otto.

Wie oben schon erwähnt, haben wir bis heute nicht die angeforderten Unterlagen erhalten. Wir hätten auch vorher die Ware nicht zurücksenden können, da wie schon erwähnt kein Rücksendeschein ect. beilag und auch in den telefonaten mit Otto gesagt wurde, das eine Rücksendung unserer Seits nicht angenommen werden würde. Also wäre das Paket wieder zurückgekommen, wir weiterhin auf den Kosten für die Bekleidungsstücke, für den Versand, die nichtannahme von Otto und den Rückversand sitzen geblieben. Wir haben auch Otto mehrfach gesagt, dass diese bei uns das Paket abholen sollen, was jedoch auch verneint wurde.

Die Ware befindet sich noch immer verpackt in dem Karton.

Was soll ich nun machen, damit ich endlich die Angelegenheit beenden kann? Ich möchte verständlicher weise nicht für Dinge zahlen, die ich nicht bestellt habe und auch nicht genutzt bzw. nicht getragen habe.

(Der Text etwas lang, aber ich dachte ich schreibe alles genau hin, damit meine Anfrage auch richtig beantwortet werden kann.)

MfG
29. September 2010 | 12:59

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

hinsichtlich der Ware, die Sie bestellt und erhalten haben muss diese auch bezahlt werden, da Sie nach Ihrer Schilderung gegenüber dem Versandhaus nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. Ob möglicherweise doch ein Widerruf erfolgte, kann erst nach Kenntnis des Inhalts des Faxes beurteilt werden.

Die von Ihnen nicht bestellte Ware müssen Sie nicht bezahlen, da durch den Versand unbestellter Ware kein Vertrag zustande kommt; § 241a BGB. Jedoch hat das Versandhaus einen Anspruch auf Herausgabe der Sachen, da das Versandhaus nach Ihrer Schilderung erkennbar in der irrigen Annahme einer Bestellung handelte.

Sie sollten daher das Versandhaus auffordern, Ihnen für die bestellte Ware eine Rechnung zuzusenden und diese bezahlen und das Versandhaus auffordern, die unbestellte Ware innerhalb von 14 Tagen abzuholen bzw. einen Rücksendeschein zu übersenden. Den Schriftverkehr sollten Sie dem Inkassounternehmen zur Kenntnisnahme in Kopie ebenfalls übersenden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
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Rückfrage vom Fragesteller 29. September 2010 | 13:27

Sehr geehrter Herr Bordasch,

wie schon erläuterte, teilte ich Otto mit, dass ich und nicht mein Lebensgefährte Ware bestellt hatte. Ich teilte Otto auch mit, das hier Ware zugeschickt wurde, die überhaupt nicht bestellt wurde und die gesamten Lieferunterlagen fehlten.

Wie schon vorher erwähnt, habe ich keine Rechung, keinen Lieferschein und auch keinen Rücksendeschein erhalten. Somit wusste ich auch nicht, was die einzelnen Bekleidungsstücke kosten. Somit konnte ich noch nichtmal die Dinge, die ich behalten wollte, begleichen. Nach dem Telefonat mit dem Kundenservice sollten mir die Unterlagen sofort nachgeschickt werden, dies wurde jedoch nicht getan.

Als wir später noch mehrfach mit dem Versandhaus telefonierten, haben wir die Mitarbeiter mehrfach aufgefordert uns die Rechnung zuzuschicken und wenigstens die nicht bestellte Ware zurück zunehmen. Hier wurde uns daraufhin jedesmal gesagt, dass die Ware nicht zurückgenommen wird und wir die gesamten Kosten tragen müssten. Wie schon vorher gesagt, obwohl das Versandhaus wusste, dass ich eine Bestellung aufgegeben hatte, hat mein Lebensgefährte über ein halbes Jahr lang Mahnungen erhalten. Erst vor 2 Monaten wurde es auf mich umgestellt. Eine Rechnung habe ich bis heute nicht erhalten.

Wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, muss ich die bestellte Ware bezahlen und die nicht bestellte Ware muss von Otto angeholt werden, was meinerseits kein Problem ist. Ich hatte dies ja schon mehrfach dem Versandhandel angeboten. Diese teilten mir aber wie scon erwähnt mit, dass Sie die nicht bestellte Ware nicht zurücknehmen, sondern ich diese bezahlen muss. Ich weiß nur einfach nicht, was ich machen soll, wenn Otto sich weiterhin nicht auf Rücknahme nicht bestellter Ware einlässt, sondern weiterhin über das Inkassobüro versucht, das Geld einzutreiben.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. September 2010 | 13:48

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie haben meine Antwort richtig verstanden.

Wenn das Versandhaus der Meinung ist, das unbestellte Ware bezahlt werden muss, dann muss das Versandhaus auf Zahlung gegen Sie klagen.

Sie können auch bereits jetzt die Unterlagen einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl übergeben und dieser kann sich dann mit dem Versandhaus auseinandersetzen. Häufig reagieren Firmen und Inkassounternehmen kooperativer, wenn ein Schreiben von einem Rechtsanwalt anstatt von einer Privatperson kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -

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