neues Unterhaltsrecht ab 1. Juli

15. März 2007 12:24 |
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Familienrecht


Hallo,

habe gelesen dass ein neues Unterhaltsrecht ab 1.7. gelten soll. U.a. werde darin die Ex-Gattin stärker verpflichtet, selbst für ihren eigenen Unterhalt aufzukommen.
Meine Scheidung liegt rund 10 Jahre zurück. Wir hatten seinerzeit eine individuelle Scheidungsfolgenvereinbarung ausgehandelt. Nun meine Frage: gilt diese Reform bzw. deren neue Vorschriften auch für Altfälle bzw. auch für Fälle, in denen eine eigene Vereinbarung abgefasst wurde ?
Sehr geehrter Fragestellerin,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch einen Anwalt / Anwältin ersetzen kann.

Die rechtliche Beurteilung kann unter Umständen anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen, wenn bestimmte Angaben hinzugefügt oder weggelassen werden.

Ihre Fragen beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben, wie folgt:

Bitte beachten Sie bei der Beantwortung, dass es das neue Unterhaltsrecht noch nicht gibt. Es wurde bisher noch nicht beschlossen und würde erst am 01.07.07 in Kraft treten. Bisher existiert lediglich ein Gesetzesentwurf und es ist noch nicht endgültig abzusehen inwiefern dieser auch tatsächlich zum Gesetzestext wird. Folglich sind alle Aussagen diesbezüglich unter Vorbehalt zu sehen, da nicht abschließend feststeht, wie die Neuerungen tatsächlich gefasst sind.

Richtig ist, dass im Wege des neuen Unterhaltsrecht geplant ist, die Selbstverantwortung der geschiedenen Ehegatten hervorzuheben. Dieses hat im Zusammenhang mit dem Ehegattenunterhalt die Auswirkung, dass grundsätzlich Kindesunterhalt diesem vorgeht und die Verpflichtung selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen wird verstärkt Anwendung finden.

In Ihrem Fall ist jedoch davon auszugehen, dass zunächst keine Auswirkungen auf den Unterhalt entstehen. Ihr Unterhalt beruht auf der Vereinbarung von vor zehn Jahren. Diese ist die Grundlage für Ihre Ansprüche auf Unterhalt gegenüber Ihrem Ex-Partner. Diese Vereinbarung bleibt von den gesetzlichen Änderungen grundsätzlich unberührt.

Zu einer Änderung kann es allenfalls kommen, wenn Sie zusammen mit Ihrem Ex-Partner die Vereinbarung abändern. Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Abänderung, so bleibt demjenigen, der nicht mehr an der Vereinbarung gebunden sein will bzw. diese im Hinblick auf das neue Unterhaltsrecht ändern möchte nur der Weg vor Gericht. Hier kann er dann eine Abänderungsklage einreichen.

Noch am Rande: Falls Sie sich für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum neuen Unterhaltsrecht interessieren, hier der entsprechende Link: http://www.bmj.bund.de/media/archive/1189.pdf

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit der Antwort weiterhelfen. Sollten Sie noch weiteren Klärungsbedarf haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Tuillier
Rechtsanwalt
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