9. Juli 2008
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14:20
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.
Bei einem unbefristeten Pachtvertrag, bei dem keine Kündigungsfrist vereinbart wurde,kann der Pachtvertrag in einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
Dies sollte aus Beweissicherungsgründen immer schriftlich per Einschreiben/ Rückschein geschehen.
Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen.
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Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.
Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller
9. Juli 2008 | 14:46
gilt die kündigungsfrist auch für einen gewerblich genutzten angelsee?
danke im voraus
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
9. Juli 2008 | 20:30
Die Kündigungsfrist gilt auch in diesem Fall, es sei denn etwas Anderes wurde vereinbart.
Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper