mündl.vertrag

9. Juli 2008 14:09 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


20:30
wie sind bei einem mündl. unter zeugen geschlossenen pachtvertrag (1 jahr existent) die form und frist der kündigung durch den verpächter?
9. Juli 2008 | 14:20

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de
Sehr geehrter Ratsuchender!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.

Bei einem unbefristeten Pachtvertrag, bei dem keine Kündigungsfrist vereinbart wurde,kann der Pachtvertrag in einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

Dies sollte aus Beweissicherungsgründen immer schriftlich per Einschreiben/ Rückschein geschehen.

Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.

Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen.

Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite.

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.

Mit freundlichem Gruß,

Rechtsanwältin Wibke Schöpper.

E-Mail: kanzlei-schoepper@alice-dsl.net


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 9. Juli 2008 | 14:46

gilt die kündigungsfrist auch für einen gewerblich genutzten angelsee?
danke im voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Juli 2008 | 20:30

Die Kündigungsfrist gilt auch in diesem Fall, es sei denn etwas Anderes wurde vereinbart.

Mit freundlichem Gruß,

Rechtsanwältin Wibke Schöpper

ANTWORT VON

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