letzter wille

| 30. Oktober 2005 18:56 |
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Familienrecht


guten abend,
ich habe folgendes problem, meine mutter hat mir gegenüber ihren letzten willen geäussert, der wie folgt aussieht: ich darf ihrem sohn (meinen bruder) nicht informieren im todesfall, auch ihre mutter und ihre schwester nicht, sie sagt, die haben sich lebend nicht für sie interressiert da will sie auch im tod nichts von denen hören.
sie hat ihren sohn seit 5 jahren nichtmehr gesehen, auch ihre enkelkinder kennt sie nicht.
darf ich ihren wunsch erfüllen?
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben für den Fall des Ablebens Ihrer Mutter keinerlei Verpflichtung, den Bruder darüber zu informieren.

Dies kann jedoch nicht verhindern, dass Ihr Bruder vom Tod der Mutter evt. über das örtliche Amtsgericht erfährt. Sollte die gesetzliche Erbfolge (kein Testament vorhanden) eintreten, wird der Bruder als gesetzlicher Erbe durch das Gericht die Information über den Tod der Mutter erhalten.

Sollte ein Testament errichtet sein und Ihr Bruder danach evt. enterbt sein, hätte dieser immer noch Anspruch auf seinen Pflichtteil. Dabei erfolgt jedoch keine Information seitens des Gerichts.

Der Anspruch richtet sich gegen den testamentarisch eingesetzen Erben.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
-Rechtsanwalt-

www.net-rechtsanwalt.de
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www.online-einspruch.de
Rückfrage vom Fragesteller 30. Oktober 2005 | 20:18

vielen dank für die antwort, eins ist mir noch unklar, muss das testamt noteriel gemacht sein oder langt es wenn sie ein schriftstück aufsetzt?
mit freundlichen grüßen
stuhlmiller

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Oktober 2005 | 20:55

Testamente müssen handschriftlich abgefasst werden. Notarielle Form ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass das Testament zuletzt unterzeichnet und datiert wird.

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"vielen dank für die klare und verständliche antwort, sie hat mir sehr geholfen, vielen dank nochmal "