gesetzliche Erbfolge - Anteil

17. Februar 2023 11:58 |
Preis: 55,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

meine Mutter war mit meinem Vater verheiratet.
Aus dieser Ehe ist eine Tochter (meine Wenigkeit) hervorgegangen.

Während dieser ersten Ehe kam noch mein Bruder auf die Welt, der leider wegen einer Überdosis Rauschgift bereits verstorben ist.
Er war verheiratet und hat ein Kind. Aufenthaltsort / Wohnort unbekannt. Es besteht auch seit 30 Jahren kein Kontakt zu seiner Familie.
Es ist bekannt, dass mein Vater nicht der Vater von meinem Bruder war. Mein Bruder wurde von seiner / meiner Mutter nie als geduldetes Kind anerkannt. Sein Familienname war so wie meiner.

Die Ehe wurde geschieden.
Mein Vater heiratete neu und ist bereits verstorben. Es besteht auch, da wir nicht wissen wo sie wohnen, seit ca. 30 Jahren kein Kontakt zu seiner Familie. Aufenthalts / Wohnort unbekannt.

Meine Mutter heiratete wieder ihren jetzigen Mann (folglich meinen Stiefvater).
Mit ihm hat sie eine Tochter (folglich meine Stiefschwester).

Mit meiner Stiefschwester habe ich einen sehr guten Kontakt und wir sehen uns regelmäßig.
Der Kontakt mit meiner Mutter ist seit Jahren sehr schlecht, da sie sich mir ggüber nie wie eine Mutter verhalten hat, ihr war immer alles andere wichtiger als ich, ihre Tochter. Das habe ich als Kind leider sehr sehr oft spüren müssen.

Ich habe den frühestmöglichen Zeitpunkt genutzt um zu Hause auszuziehen, dies war die Hochzeit mit meinem Ehemann, mit dem ich seit 48 Jahren verheiratet bin, wir haben 3 gesunde Kinder und 6 gesunde Enkel. Wir wohnen in unserem abgezahltem (Schulden - und Lastenfreien) Reihenhaus in Frankfurt.

Anmerkung:
Wenn es um Geld geht, hört in vielen Familien die Freundschaft auf. Diesbzgl. bin ich mir leider bei meiner Stiefschwester nicht sicher, wie sie sich bei Eröffnung des Testatments verhält,
dies bestätigt durch ihre Aussagen und Ihrem Verhalten bis dato wenn es um Geld geht.

Meine Mutter und mein Stiefvater sind beide einiges über 80 Jahre. Sie besitzen ein schuldenfreies und unbelastetes Reihenhaus in Frankfurt am Main.

Das Nachbarreihenhaus wurde vom Ortsgericht auf ca. 300.000 Euro geschätzt.

Meine Frage:
wie hoch (prozentual oder absolut) ist der mir vom Gesetz her zustehender Erbteil?
Losgelöst davon, was im Testament steht.

Ich möchte den Anteil nicht zu Lebzeiten meiner Mutter / Steifvater beanspruchen. Mein Mann und ich wollen das Geld unseren Kindern 1:1 weiterreichen.
Da unser Sohn und unsere eine Tochter je ein Haus abzahlen müssen, würden wir sie damit unterstützen.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, so melden Sie sich gerne per E-Mail: zuhauseffm@arcor.de !

Ich freue mich auf Ihre ausführliche Antwort.

Lieben Gruß
17. Februar 2023 | 15:08

Antwort

von


(345)
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Tel: 0375/35313120
Web: https://www.ra-lars-winkler.de
E-Mail: hallo@ra-lars-winkler.de
Sehr geehrte Fragestellerin,


Lassen Sie mit Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Sofern Ihre Mutter vor Ihrem Stiefvater versterben sollte und wenn sie mit ihm im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, dann beträgt der gesetzliche Erbteil des Ehemannes die Hälfte am Nachlass. Die übrige Hälfte teilen sich Ihre Stiefschwester, das Kind des schon verstorbenen Bruders, welches an seine Stelle tritt und Sie zu gleichen Teilen. In dem Fall wäre Ihr gesetzlicher Erbteil damit ein Sechstel am gesamten Nachlass der Mutter.

Sofern Ihre Mutter nach dem Stiefvater versterben sollte fällt der gesetzlichen Erbteil des Ehegatten weg. Auch hier erben wieder die Stiefschwester, Sie und das Kind des verstorbenen Bruders zu gleichen Teilen. Ihr gesetzlicher Erbteil in diesem Falle wäre also ein Drittel gesamten Nachlass der Mutter.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Lars Winkler

Rückfrage vom Fragesteller 17. Februar 2023 | 16:46

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe dazu eine Verständnisfrage.

Sollte ich gemäß dem existierendem Testament von jeglichem Erbe ausgeschlossen sein, habe ich doch einen Anspruch auf ein Pflichtteil. Ist das richtig?
Wie hoch ist dieser Pflichtanteil am Erbe?

- Fall A
Stiefvater stirbt vor meiner Mutter

-Fall B
Meine Mutter verstirbt vor meinem Steifvater

Das Testament soll lt. meiner Stiefschwester beim Notar liegen.

Wird denn versucht den Sohn von meinem verstorbenen Bruder (mein Neffe) ausfindig (Wohadresse) zu machen und über welche Wege (über Behörden / Einwohnermeldeamt) wird es versucht ?
Ob mein Neffe noch den Familiennamen von seinem Vater (meinem Bruder) noch trägt als auch der Aufenthaltsort, ist nicht bekannt.

Vielen herzlichen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Februar 2023 | 17:25

Sehr geehrte Fragestellerin,


Zu Ihrer Nachfrage Folgendes:

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch und beträgt genau die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Im Fall A (gesetzlicher Erbteil ein Drittel) wäre der Pflichtteil dann ein Sechstel, Im Fall B (gesetzlicher Erbteil ein Sechstel) wäre der Pflichtteil ein Zwölftel des Nachlasses.

Das Nachlassgericht wird versuchen, den Neffen ausfindig zu machen. In Bayern sind die Nachlassgerichte wegen Art. 37 Abs.1 AGGVG angehalten, die Erben von Amts wegen zu ermitteln. Wie das im Einzelnen zu geschehen hat steht nicht im Gesetz. In der Regel wird das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger als Vertreter des abwesenden Erben bestellen. Dieser wird versuchen die Adresse des Erben ausfindig zu machen, zum Beispiel über Anfragen bei Meldeämtern. Wie genau hier im Einzelfall die Vorgehensweise ist lässt sich dabei nicht exakt voraussagen.


Mit freundlichen Grüßen,

Lars Winkler
Rechtsanwalt

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