Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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da der Arbeitsvertrag vorrangig ist, wird die Frist für eine ORDENTLICHE Kündigung hier eine Woche betragen.
Gleichwohl hätten Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der Ihnen die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar macht, IMMER die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich, also SOFORT zu kündigen. Dann müssen auch keine Fristen eingehalten werden.
Nur, bisher liegt keine wirksame Kündigung vor!
Die telefonische Kündigungserklärung genügt nicht der vorgeschriebenen Schriftform, so dass Sie HEUTE die Kündigung schriftlich mit Begründung erstellen und EIGENHÄNDIG unterzeichen sollten.
Da der Zugang entscheidend ist, sollten Sie auch dafür Sorge tragen, dass der Arbeitgeber die Kündigung heute erhält.
Einen Regreßanspruch gibt es dann nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Guten Tag Frau True-Bohle,
herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort. Genügt es, meinen Kündigungsgrund (Nervenzusammenbruch und daß ich massiv unter Druck gesetzt worden bin mich bzw. so gefühlt habe) in die schriftliche Kündigung heute sofort schreibe, oder brauche ich zusätzlich ein ärztliches Attest?
Zumindest gibt es für den Zusammenbruch einen Lebenspartner als Zeugen.
Herzlichen Dank!
Die von Ihnen angegebenen Gründe sind ausreichend.
Ein ärztliches Attest sollte aber beigebracht werden, um es gegebenenfalls nachzureichen, falls der Arbeitgeber Ihre Angaben bestreitet. Das Attest sollte auch SOFORT geholt werden, da der zeitliche Zusammenhang auf jeden Fall dokumentiert werden sollte.