Scheidungsunterhalt

17. Januar 2006 15:05 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

Ich bin seit dem 07,07,2005 geschieden.Meine geschiedene Frau bekommt Rente und Pension. Ich bekomme Rente und Btriebsrente.
Wir hatten beide netto ca das gleiche.Wir sind Kinderlos.Mir sind
seid den 01,11,2005 93,-€ netto laut Gerichtsbeschluss von ihren
Rentenkonto pro Monat 93€ netto zugesprochen worden die ich auch schon
bekomme.Dadurch habe ich jetzt ca 130,-€ netto mehr auf meinen
Konto.Sie sagte nach der Scheidung das könne sie verkraften.
Sie hat jetzt einen Anwalt genommen,um die 93,-€ oder mehr
zurückzubekommen über Nacheheliche Unterhaltsansprüche.
Während der Scheidung hatten wir beide darauf verzichtet ohne
zu unterschreiben ! Meine Frage ist,hätte sie damit Erfolg ?


Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich möchte sie sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Informationen wie folgt summarisch beantworten.

Allgemein kann ich Ihnen nicht sagen, ob insgesamt gesetzliche Unterhaltsansprüche bestehen. Die Einsatzzeiten dürften hier aufgrund der zeitnahen Scheidung noch gewahrt sein. Eine gewisse Überlegungszeit wird dem Gläubiger zugebilligt. Dies müsste im weiteren aber genau beachtet werden.

Darüber hinaus gilt, jedenfalls nach der ständigen und neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshof, dass Renteneinkommen beider Parteien grundsätzlich als prägendes Einkommen zu behandeln sind. Soweit sie auf dem Versorgungsausgleich beruht, tritt sie an die Stelle des entsprechenden die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkommens des Ausgleichspflichtigen. Dem Halbteilungsgrundsatz entsprechend kann die Frau sich allerdings maximal die Hälfte dieser Rente „zurückholen“ (vorbehaltlich der genauen Berechnung). Leider kann ich ihn keine bessere Nachricht überbringen!

Ich hoffe, dass Ihre Fragen mithin beantwortet worden sind. Ansonsten stehe ich für Rückfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-

Burgwedel 2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)

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