Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist aufgrund der Vereinbarung einer bestimmten Laufzeit von einem Jahr während der Dauer dieser Laufzeit nicht möglich. Gründe für eine Außerordentliche Kündigung während dieser Laufzeit sind aus Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht ersichtlich. Insbesondere ist es kein zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigender Umstand, wenn Sie sich überrumpelt fühlen.
Das bürgerliche Recht beinhaltet aus Gründen des Verbraucherschutzes bei einigen Vertragsarten bzw. Besonderheiten des Vertragsabschlusses Widerrufsrechte und begründet damit eine Durchbrechung des eigentlichen Grundsatzes der Verbindlichkeit eines abgeschlossenen Vertrages. Hierzu gehört der in einer Haustürsituation geschlossenen Vertrag oder der im Rahmen des Fernabsatzes, insbesondere im Internet, zustande gekommene Vertrag. Der vorliegende Fall gehört allerdings nicht zu den Vertragsarten bzw. Abschlussarten zu denen es ein Widerrufsrecht gibt.
Sie sollten daher Kontakt zu dem Steuerberater suchen und mit diesem eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages vereinbaren. Noch ist es ja über das Erstgespräch hinaus zu keinen besonderen Tätigkeiten des Steuerberaters gekommen. Sie könnten dem Steuerberater anbieten für das Beratungsgespräch ein Honorar zu zahlen, wenn im Gegenzug der Vertrag einvernehmlich beendet wird.
Kündigung eines Steuerberaters
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am Montag dieser Woche (vor 3 Tagen) im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches dummerweise einen Beratervertrag bei einem Steuerberater unterschrieben und würde die Steuererklärung jetzt lieber doch weiterhin selbst (alleine) machen.
Im Vertrag ist eine Dauer von mindest. einem Jahr und eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich fixiert. Das alles war mir nicht klar, ich fühle mich überrumpelt, habe der beratervertrag auch erst zu Hause das erste mal gelesen.
Meine Frage: kann ich den Beratungsvertrag noch kündigen, weil der Abschluss erst 3 Tage her ist? (vergleichbar mit einem Rückgaberecht von 4 Wochen in einem Kaufhaus)? Wenn ja, wie lange kann ich den Vertrag noch kündigen?
Oder ist das nicht möglich, weil ich selbst um das kostenlose Beratungsgespäch gebeten habe, in dem mir der Vertrag untergejubelt wurde?
Vielen Dank im Voraus!
Vertrag Vertrag Kündigen Frage
-
48 €
-
48 €
-
20 €
-
38 €
-
30 €
-
20 €