Markenanmeldung

4. Januar 2006 15:56 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Hallo,

ich möchte eine Marke anmelden. Eine Ähnlichkeitsrecherche habe ich bereits durchführen lassen. Keine Übereinstimmung.
Jetzt habe ich allerdings noch zwei Fragen:

1.Ich habe alle wichtigen Domainendungen, ausser de. Auf der Seite ist nur ein Banner ansonsten leer. Kann das später noch ein Problem werden? Die Domain wurde vor meiner angemeldet. Wie kann ich später beweisen, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung nur der Banner auf der de-Domain war? Reicht ein Screenshot?

2. Da ich eine Marke für eine Single-/Flirtcommunity anmelden möchte, habe ich beim DPMA nachgeschaut, welche Klassen die anderen Communities haben. Da ist fast alles vertreten. Ich habe mich dann für die Klassen 38,41,45 entschieden. Sind diese Klassen passend?

Sehr geehrter Fragesteller,

1. zur Beweissicherung reicht ein regelmäßiger Screenshot und ein regelmäßiger Download der Website. Im Idealfall auch von einem neutralen Zeugen.

2.

KLASSE 41

Erziehung;
Ausbildung;
Unterhaltung;
sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Erläuternde Anmerkung

Klasse 41 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen von Personen oder Einrichtungen, die auf die Entwicklung der geistigen Fähigkeiten von Menschen oder Tieren gerichtet sind, sowie Dienstleistungen, die der Unterhaltung dienen oder die Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen sollen.

Diese Klasse enthält insbesondere:
- alle Formen der Erziehung von Personen oder der Dressur von Tieren;
- Dienstleistungen, deren Hauptzweck die Zerstreuung, Belustigung oder Entspannung von Personen ist;
- öffentliche Präsentation von Werken der bildenden Kunst oder der Literatur für kulturelle oder erzieherische Zwecke.

KLASSE 45



Persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse;
Sicherheitsdienste zum Schutz von Sachwerten oder Personen.

Diese Klasse enthält insbesondere:
- Nachforschungen und Überwachungen bezüglich der Sicherheit von Personen und Gruppen;
- Dienstleistungen zu Gunsten von Personen, im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Anlässen wie Begleitdienste, Ehevermittlung, Bestattungen.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Gewerbsmäßige direkte Hilfe bei der Abwicklung von Geschäften und der Leitung von Handelsgesellschaften (Kl. 35),
- Dienstleistungen in Verbindung mit Finanz-, Geld- oder Versicherungsgeschäften Kl. 36);
- Reisebegleitung (Kl. 39);
- Sicherheitstransporte (Kl. 39);
- Dienstleistungen im Bereich der Erziehung und der Ausbildung von Personen in allen Formen (Kl. 41);
- Darbietungen von Sängern und Tänzern (Kl. 41);
- Rechtberatung und -vertretung (Kl. 42);
- Dienstleistungen von Dritten, die die medizinische Versorgung, die Gesundheits- und Schönheitspflege von Menschen und Tieren sicherstellen (Kl. 44);
- bestimmte Vermietungsdienstleistungen (siehe alphabetische Liste der Dienstleistungen sowie allgemeine Hinweise (b) bezüglich der Klassifizierung der Dienstleistungen).


Wirklich passend ist die Klasse 45. Übrigens ist hierunter auch NEU.DE angemeldet.

Mit feundlichem Gruß
H. Momberger

Grüter, Momberger & Partner
Rechtsanwälte & Steuerberater
Suitbertusstraße 123
40223 Düsseldorf

www.gruemo.de
h.momberger@gruemo.de

Rückfrage vom Fragesteller 6. Januar 2006 | 14:45

Hallo,

vielen Dank für die schelle Antwort. Jetzt hat es doch eine teilweise Übereinstimmung mit einer anderen Marke gegeben. Kann ich Sie über Ihre eMail-Adresse anschreiben?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Januar 2006 | 14:50

gerne:
H.Momberger@gruemo.de

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