Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Zu 1.)Was muss beachtet werden?
Nach Ihrer Schilderung handelt es sich bei den Texten, die Sie beabsichtigen zu übernehmen, um urheberechtlich geschützte werke. Abschließend bewertet werden kann dies natürlich nur dann, wenn genau bekannt wäre, welche Texte Sie zu übernehmen gedenken. Dies ist im Rahmen einer Erstberatung leider nicht möglich.
Sehr gerne würde ich Ihnen im Rahmen einer weitergehenden Beauftragung bei einer abschließenden Prüfung behilflich sein. Im Falle einer weitergehenden Beauftragung würde ich Ihnen den hier im Forum geleisteten Erstberatungsbetrag in voller Höhe anrechnen.
Bei Interesse können Sie sich gerne an meine unten genannte E-Mailadresse melden, damit ich Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen lassen kann.
Sofern es sich denn um urheberechtlich geschützte Texte handeln sollte, wovon ich zunächst ausgehe, wären grundsätzlich zwei Sachen zu beachten. Zum einen müsste die ausdrückliche und am besten schriftliche (aus Beweisgründen!) Erlaubnis des Rechteinhabers, also voraussichtlich des auswärtigen Amtes, eingeholt werden, zum anderen müsste in Nähe der Teste ein Zitathinweis erfolgen, wie von Ihnen bereits angesprochen.
Zu 2.)Reicht es in der Fußzeile Quelle: Auswaertiges Amt 18.02.2010 zu schreiben?
Wie bereits gesagt müßte eine ausdrückliche Zustimmung vorliegen. Dann müsste der Quellenhinweis noch genauer sein, idealerweise mit Hinweis auf die konkrete Internetadresse ( also z.B. Quelle: http:www…………), von welcher der Test entnommen wurde,also so genau wie möglich.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Montagabend und einen erfolgreichen Wochenstart!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
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Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Als Beispiel sende ich Ihnen einen konkreten Link:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/Japan.html
Nun, das Tokyo die Hauptstadt ist, und das in Japan japanisch gesprochen wird - ist das urheberrechtlich geschütz?
Wenn die japanische Flagge eine Grafik ist und kein Foto - ist das urheberrechtlich geschützt?
Die Koordinaten Längen-und Breitengrad - ich habe es nicht vermessen, aber ist das nicht eine allgemeine und frei zugängliche Information?
Die Botschaftsadresse steht in jedem Telefonbuch und ist auch über die Auskunft zu erhalten.
Zugegeben, das BIP muss man ja irgendwo her haben. Vermutlich hat es das Auswärtige Amt (AA) auch nicht selbst berechnet, sondern es stammt von der OECD; der Weltbank oder irgendwelchen Wirtschaftinstituten. Aber das AA hat auch keine Quellenangabe.
Für mich ist es überwiegend Allgemeinbildung. Wie ich zuvor geschrieben habe, kann wohl niemand ein Copyright einklagen, wenn man auf seiner Website schreibt, dass Toky die Haupstadt Japans ist.
Wie Sie an diesem Beispiel sehen können handelt es sich um sehr allgemeine Infos. Einige Daten, wie der Name des Botschafter (kann sich ja täglich ändern), die größten Zeitungen und Informationen zur Verwaltungsstruktur geben wir auch nicht an.
Vielleicht hilft das bei der Einschätzung.
Dank und Gruß
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Zu 1.)Als Beispiel sende ich Ihnen einen konkreten Link:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/Japan.html
Bitte haben Sie Verständnis dafür , dass die Nachfrageoption in diesem Forum gemäß den AGB lediglich der Klärung von Verständnisfragen dient. Eine Abschätzung in Bezug auf diesen Link kann ich Ihnen daher leider nicht zukommen lassen (sehr wohl und gerne aber im Rahmen einer weiteren Beauftragung), das dieses eine konkrete rechtliche Prüfung und keine Erstberatung mehr darstellen würde.
Zu 2.)Nun, das Tokyo die Hauptstadt ist, und das in Japan japanisch gesprochen wird - ist das urheberrechtlich geschütz?
Das Tokyo die Hauptstadt von Japan ist ist natürlich nicht urheberechtlich geschützt. Es kann aber der Test, der diese Aussage beinhaltet, aufgrund seiner Formulierung sehr wohl geschützt sein.
Zu 3.)Wenn die japanische Flagge eine Grafik ist und kein Foto - ist das urheberrechtlich geschützt?
Hierbei handelt es sich leider auch nicht (mehr)um eine Verständnisfrage, sondern um eine weiteregehnde Folgefrage, also um eine neue Frage, die ich Ihnen sehr gene im Rahmen einer Direktanfrage oder einer weitergehenden Beauftragung beantworten würde.
Zu 4.)Die Koordinaten Längen-und Breitengrad - ich habe es nicht vermessen, aber ist das nicht eine allgemeine und frei zugängliche Information?
Ja, sofern korrekt widergegeben handelt es sich um allgemein verwendbare Formuleirungen. Aber auch hier kann die konkrete Formulierung durch das AA geschützt sein, so dass ich Ihnen dringend davon abraten möchte, entsprechende Formulierungen ohne Genehmigung zu verwenden.
Ansonsten bleibt nur noch die Möglichkeit einer starken Verfremdung der Texte.
Zu 4.)Für mich ist es überwiegend Allgemeinbildung. Wie ich zuvor geschrieben habe, kann wohl niemand ein Copyright einklagen, wenn man auf seiner Website schreibt, dass Toky die Haupstadt Japans ist.
Nein, wegen dem Inhalt der Aussage nicht, sehr wohl aber wegen der konkreten Fomulierung (s.o.)
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagabend!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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