Sehr geehrter Ratsuchender,
gern beantworte ich Ihre Frage aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben wie folgt.
In Bezug auf Impressum ist Art. 7 Abs. 1 des BayPrG maßgeblich. Entsprechend möchte ich diese Pflichtangabe als ordnungsgemäß erfüllt ansehen.
In Bezug auf den Hinweis zum Copyright ist dieser ausreichend, denn das Urheberrecht für Bücher entsteht automatisch mit der Veröffentlichung des Werkes.
Das Urhebergesetz schützt alle Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. An die Spitze stellt es die Sprachwerke und erwähnt als deren Unterarten Schriftwerke und Reden. Geschützt sind also alle Werke, "die sich der Sprache als Ausdrucksmittel bedienen", gleichviel, ob sie schriftlich niedergelegt sind oder nicht.
Voraussetzung für die Schutzfähigkeit ist, dass Sie als Autor Ihrem individuellen Geist Ausdruck verleihen. Dies kann geschehen durch den Inhalt oder durch die innere Form, soweit hierzu individuelle Fähigkeiten erforderlich sind. Demgemäß sind Werke nicht als Bücher geschützt, wenn sie nur einen geringen Grad geistiger Leistung voraussetzen, bei denen der Stoff vorgegeben und die Anordnung und Zusammenstellung des Werkes zwar Fleiß, aber keine besondere fachliche Qualifikation voraussetzt (Telefonbücher, Gebrauchsanweisungen, Preislisten, Katalogen, Fragensammlungen, Theater- und Rundfunkprogramme).
Nach dem Urheberrechtsgesetz entsteht das Urheberrecht mit der Schaffung des Werks. Nach deutschem Recht ist es nicht erforderlich, einen Copyright-Vermerk anzubringen.
Das Copyright stammt aus dem amerikanischen Rechtsraum und verweist weniger auf den Urheber des Werkes, sondern vielmehr auf diejenigen, die die Rechte am Werk besitzen.
Der aufgeführte Haftungsausschluss ist ausreichend. M.E. sollte hier jedoch weniger von „Empfehlungen" gesprochen werden und dem Leser noch deutlicher klargemacht werden, dass es sich bei dem Werk nicht um eine medizinisch wissenschaftliche Abhandlung zu generellen Anwendungsempfehlung handelt, sondern vielmehr um eine Schrift, die Möglichkeiten der Behandlung durch einen Arzt und/oder Heilpraktiker bei bestimmten Leiden aufzeigt.
Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen
P.S. Wegen der Angaben im Link sind Ihre personenbezogenen Daten auch im Zusammenhang mit Ihrer Fragestellung für jedermann zugänglich. Ich habe diese bei mir hinterlegt, so dass Sie diese Verlinkung löschen können.
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wehle
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Tel: 0241 - 53809948
Web: http://www.rechtsanwalt-andreaswehle.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Wehle,
vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Ich entnehme aus Ihrer Stellungsnahme, dass das Impressum in Ordnung ist, das Copyright nicht unbedingt notwendig ist, es aber auch nicht schadet, wenn es im Buch aufgeführt wird.
Bzgl. Haftungsausschluss wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir diesen im Hinblick auf Ihre obigen Erläuterungen optimieren könnten.
Der Link wird vom Portal zeitnah entfernt. Danke für Ihren Hinweis!
Mit den besten Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben wie folgt.
Auch ein Haftungsausschluss benötigen Sie nicht tatsächlich, denn in der Regel wird dieser wegen § 309 Nr. 7 BGB unwirksam sein.
Ein allgemeiner Handlungshinweis kann aber dennoch nicht schaden.
Das Problem, dass ich in Ihren Formulierungen sehe, ist, dass Sie wohl im Buch bestimmte Empfehlungen und Dosierempfehlungen aussprechen (ggf. auch in bestimmten Situationen) und dennoch wollen Sie sich per Haftungsausschluss davon dann wieder freisprechen.
Wie ich gesehen habe, sind Sie Heilpraktiker und sollten insoweit wissen, wovon Sie sprechen. Sie wissen insoweit auch, dass die Abgabe eines Heilungsversprechens in Deutschland nicht zulässige ist, was Sie sicherlich auch so nicht tun, sondern Hinweise und Ratschläge geben, die eine Verbesserung der Situation herbeiführen können (ABER nicht müssen).
Daher möchte ich auf die Vorlage https://de.wikibooks.org/wiki/Vorlage:Medizin-Disclaimer und https://de.wikibooks.org/wiki/Wikibooks:Haftungsausschluss (Wichtiger Hinweis für Beiträge im Bereich Gesundheit) verweisen und dazu raten sich sehr nah daran zu orientieren.
Im Zweifel wird es aber nicht an der Formulierung des Haftungsausschlusses hangen, ob Sie für einen erteilten Ratschlag oder eine Handlungsempfehlung haften können, sondern an dem Rat oder der Empfehlung.
Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen
https://dl.icdst.org/pdfs/files3/19dd5b642844008ea60f0f24a0620327.pdf