Kann man den gegnerischen Bevollmächtigten wegen Befangenheit ablehnen?

| 22. Februar 2010 10:15 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Um den nicht unerheblichen Nachlass der Eltern zu verwalten, wollten meine Schwester und ich ursprünglich gemeinsam einen neutralen, sachlichen Berater beauftragen.
Nun hat sie jedoch bereits vor der Testamentseröffnung ihre Freundin, die Anwältin ist und kostenlos für sie agiert, mit der Angelegenheit betraut. Diese Anwältin kennen wir bereits aus drei langwierigen Gerichtsangelegenheiten, die uns einen fünfstelligen Betrag kosteten und alle mangels Beweisen eingestellt wurden.
Diese Person ist definitiv nicht neutral und nicht sachlich und wir wünschen keine Zusammenarbeit.
Können wir die gegnerische Bevollmächtigte ablehnen und eine wirklich neutrale Person fordern?

22. Februar 2010 | 10:23

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung haben Sie hier die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit dieser Anwältin zu verweigern.

Dieses ergibt sich aus dem Prinzip der Vertragsfreiheit und eine freiwillige Beauftragung setzt dann auch Ihr Einverständnis voraus; und daran fehlt es.

Sollte es zu keiner Einigung mit Ihrer Schwester über die Beauftragung eines bestimmten Bevollmächtigten kömmen, müsste dann das Gericht einen Nachlassverwalter - der offenbar eingesetzt werden soll - bestimmen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers 24. Februar 2010 | 08:06

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