Trotz Zusage nachträgliche Absage des Maklers an einer ETW

12. Februar 2010 19:13 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Am Mittwoch hatte ich eine Eigentumswohnung besichtigt.

Am Donnerstag hatte ich meine Preisvorstellung dem Makler mitgeteilt.

Am Freitag morgen nahm ich den neuen Preisvorschlag des Maklers und der Eigentümerin an. Am Montag wollte er mir die ganzen Unterlagen für die Bank zusenden.

Am Freitag abend rief mich der Makler erneut an und teilte mir mit, das jemand anderes den vollen Preis bezahlt und auch schon eine Bankbestätigung vorgelegt hat und diesem jetzt verkauft wird.
Auf meine Frage an den Makler,wenn ich jetzt wiederum etwas mehr bieten würde, sagte er nur, wollen wir jetzt pokern.

Meine Frage, wo ist hier ein Ende, dann kann ich ja in Zukunft auf jede reservierte Immo mehr bieten, wobei andere Makler dies gar nicht erst zuliesen, sondern gleich sagten, diese ist reserviert.

Sehr geehrter Fragender,

im Rahmen einer Erstberatung auf Basis der von Ihnen hier gegeben Informationen beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:

Prinzipiell sind zwar mündliche Verträge an sich wirksam. Dies gilt jedoch gem. §§311b , 128 BGB nicht für Kaufverträge über Immobilien. Hier ist die notarielle Beurkundung erforderlich.

Eine mündliche Zusage durch den Makler oder Annahmebereitschaft Ihrerseits reicht auf keinen Fall aus, um einen Anspruch Ihrerseits durchzusetzen.

Sofern Ihnen unverzüglich mitgeteilt wurde, dass die Immobilie nicht an Sie verkauft wird, so haben Sie keine Ansprüche auf Schadensersatz.

Allerdings ist es durchaus möglich, wenn Sie das Haus unbedingt haben wollen, mehr zu bieten und somit die Entscheidung des Eigentümers positiv zu beeinflussen, da auch mit den anderen Käufern noch nichts notariell abgeschlossen wurde. Hier würde ich nochmals mit Nachdruck dem Makler das mitteilen.

Ich hoffe, Ihnen erst einmal weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

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