Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Lassen Sie sich nicht länger hinhalten. Fordern Sie, wenn und soweit der Ihnen zugesagte Betrag bereits fällig ist (leider schreiben Sie nichts zum genauen Inhalt der Zusage bzw. zu den vereinbarten Zahlungsmodalitäten), den Versicherungsvertreter zur Zahlung auf, setzen Sie ihm hierfür eine Zahlungsfrist und kündigen Sie ihm gleichzeitig an, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen werden.
Sollte keine Zahlung eingehen, können Sie dann entweder gerichtlichen Mahnbescheid erwirken oder den Anspruch klageweise geltend machen.
In der Tat könnte der Versicherungsvertreter hier auch einen Betrug zu ihrem Nachteil begangen haben, indem er Sie über seine Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit getäuscht hat. Wenn Sie diesen Eindruck haben, können Sie selbstverständlich auch eine Strafanzeige gegen ihn erstatten. Im Vordergrund sollte für Sie jedoch die zivilrechtliche Durchsetzung Ihres Zahlungsanspruchs stehen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weiterhelfen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne noch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
Guten Tag,
ich habe dem Versicherungsvertreter geschrieben, dass ich juristischen Beistand angefordert habe und als Fristtermin heute gesetzt und dass ich danach das gerichtliche Mahnverfahren einleite oder Klage einreiche.
Ich habe hierzu keinerlei Kommentar erhalten.
Natürlich ist der Betrag auch nicht auf meinem Konto eingegangen.
Kann sich der Versicherungsvertreter nicht damit herausreden,
dass das eine freiwillige Zahlung ist?
Irgendwas muss er ja im Rückhalt haben, sonst würde er doch reagieren?
MfG
Sabine Ganter
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die an Sie gerichtete Mail des Versicherungsvertreters, die Sie mir freundlicherweise zugesandt haben, läßt keine Zweifel zu: An die hierin abgegebene Zusage der ratenweisen Zahlung ist der Versicherungsvertreter gebunden. Wenn er gleichwohl nicht reagiert hat, kann das natürlich viele Gründe haben. Vielleicht kann er auch schlicht und einfach nicht zahlen.
Gehen Sie daher weiter so vor, wie ich Ihnen geraten habe, und beantragen Sie jetzt beim zuständigen Amtsgericht den Erlaß eines Mahnbescheids über den bereits fälligen Teilbetrag. Das Kostenrisiko, das Sie dabei eingehen (s.o.),ist überschaubar.
Im übrigen können Sie den Versicherungsvertrag wegen der ausgebliebenen Zahlung allerdings nicht kündigen, denn insoweit hat der Versicherungsvertreter nur sich selbst verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt