Verfälschung des Abnahmeprotokolls

21. Januar 2010 07:07 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael J. Zuern

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hatten mit einer Baufirma schlüsselfertig gebaut. Bei Abschluss wurde ein Abnahmeprotokoll erstellt. Unser Original war für eine gewisse Zeit verlegt, so dass wir von dder Baufirma eine Kopie anforderten. Auf dieser fehlten aber einige Punkte (u.a. der Hinweis auf eine während der Bauphase vereinbarte Dämmung). Wir haben jetzt das Original wieder gefunden. Wie sollen wir vorgehen? Liegt hier eine Urkundenfälschung vor. Was machen wir, wenn die Dämmung tatsächlich nicht vorhanden ist? Die Baufirma reagiert nicht auf unsere Schreiben und diffamiert uns über Mitarbeiter hier im Dorf als Betrüger, die nachträglich noch Geld rausschinden wollen.

Vielen Dank im Voraus!

Sehr geehrter Fragesteller:

Ihre Frage beantworte ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:


Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, dann gibt es ein gültiges Abnahmeprotokoll. In diesem werden üblicherweise die bestehenden Mängel festgehalten und von den Beteiligten unterzeichnet.

Fotokopien sind zwar grundsätzlich keine Urkunden, ausnahmsweise aber dann schon, wenn der Täter den Anschein eines Orginals erweckt.

Voraussetzung wäre insbesondere aber auch ein Vorsatz des Bauunternehmers, wenn z.B. versehentlich eine ältere Version vorgelegt worden sein sollte.

Sie sollten selbst prüfen, ob eine Dämmung vorhanden ist. Sie fordern den Bauunternehmer dazu auf, Ihnen diese zu zeigen (Sie setzen ihm dazu eine Frist) und sollten nach ergebnislosem Ablauf der Frist einen Sachverständigen beauftragen.

Wenn der Bauunternehmer nicht mehr reagiert, kann ich Ihnen nur empfehlen, vor Beauftragung des Sachverständigen einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Sache zu betrauen.

Dieser würde auch unterbinden, dass Sie ungerechtfertigt "schlecht gemacht" werden.


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