Wie versteuert man die Einmaleinlage einer Kapitallebensversicherung?

12. Dezember 2005 18:39 |
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Steuerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Sohn hat dieses Jahr eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Er bekommt demzufolge keine Steuerfreiheit mehr.

Wenn er die Versicherung nun beispielsweise nach 10 bis 15 Jahren zwecks eines Hauskaufs aufgeben würde, wie müsste er die Einmalanlage von jetzt 10.000 € versteuern? (Persönlicher Steuersatz? zukünftiger Spitzensteuersatz?) Wie und wann müsste er die Steuern abführen?

Herzlichen Dank für ein paar konkrete Informationen!

Mit freundlichen Grüßen

O.P. (Kiel)

Bei einer nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Lebensversicherung gehört der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung (d.h. der Auszahlung) und der Summe der entrichteten Beiträge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und ist im Jahr des Zuflusses mit dem dann gültigen Steuersatz zu versteuern.

Der Ansatz erfolgt jedoch nur zur Hälfte, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Dies dürfte in dem von Ihnen geschilderten Fall jedoch nicht gegeben sein, so daß Ihr Sohn die Versicherungsleistung, soweit sie seine Einmaleinlage übersteigt, im Jahr der Kündigung / Auszahlung versteuern muß. Maßgeblich ist sein dann für ihn geltender Steuersatz.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

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