Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Wenn der Vermieter eine höhere Miete verlangt, hat der Mieter das Recht, bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung für das Ende des vierten Monats zu kündigen.
Das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist Ihnen am 23.11.2009 zugegangen. Nunmehr können Sie bis zum 31.01.2010 das Mietverhältnis kündigen. Die Kündigung haben Sie rechtzeitig, nämlich am 29.12.2009, erklärt.
Zum 31.01.2010 werden nun zwei Monate hinzugerechnet, so daß Ihre Kündigung zum 31.03.2010 wirksam wird. Ihr Mietverhältnis endet folglich am 31.03.2010.
Der Vermieter hat also Recht.
2.
Gleichwohl sollten Sie prüfen, ob das Mieterhöhungsverlangen sowohl formal als auch materiell gerechtfertigt ist. Nicht jede Änderung des Mietspiegels (üblicherweise alle zwei Jahre) muß zwangsläufig zu einer berechtigten Mieterhöhung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhrd Raab
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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Sehr geehrter Herr Raab,
danke für ihre schnelle antwort. Jedoch ist da noch eine Frage übrig
Was ist es wenn die Schlüsselübergaben z.b im Februar stattfindet muss ich dann weiter Mietezahlen oder hebt sich dann der Mietvertrag damit auf.
Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Schlüsselübergabe beendet nicht das Mietverhältnis. Sie müßten also mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zum 28.02.2010 schließen. Ob der Viermieter damit einverstanden ist, ist natürlich eine andere Frage.
Das Mietverhältnis endet, wie ich auf Ihre Anfrage mitgeteilt hatte, zum 31.03.2010.
Mit freundlichem Gruß
Gerhard Raab
Rechtsanwalt