Briefkasten der Deutschen Post

26. Dezember 2009 19:57 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Freundin, die von ihrem Ehemann seit acht Jahren in Scheidung lebt, hat jetzt beim Aufräumen der Garage einen öffentlichen Briefkasten der deutschen Post gefunden.

Ihr Noch-Ehegatte, der bei der Post AG in der Position eines leitenden Angestellten ist, hatte diesen Briefkasten vor 10 jahren organisiert, um ihn in seinen privaten Garten zu stellen. Er hat ihr damals gesagt, dass sie nichts verraten dürfe. Dann ist der Briefkasten in Vergessenheit geraten. Jetzt hat sie ihn beim Aufräumen wieder gefunden. Ein Schlüssel ist auch dabei. Wahrscheinlich kann man damit alle Postbriefkästen in Deutschland öffnen.

Da ihr Noch-Ehemann ständig versucht, sie fertig zu machen – es herrscht der reinste Rosenkrieg- befürchtet sie, dass er ihr den Fund ebenfalls zu ihrem Nachteil auslegen könnte. Andererseits ist dies ja Eigentum der Post. Macht sie sich nicht mit strafbar, wenn sie von dem Diebesgut weiß, dies aber verheimlicht?


Mit freundlichem Gruß
picasoline

26. Dezember 2009 | 20:13

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Die Tatsache, daß der Briefkasten gefunden worden ist, kann Ihrer Freundin nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Daß Ihre Freundin Kenntnis von den Umständen, wie der Ehemann in den Besitz des Briefkastens gelangt ist, hat, ist strafrechtlich irrelevant. Sie ist - nach dem geschilderten Sachverhalt - weder Mittäterin noch Gehilfin des Diebstahls.


2.

Ihre Freundin kann den Fund beim zuständigen Postamt anzeigen. Sodann kann die Post entscheiden, was mit dem Briefkasten geschehen soll.


3.

Im Übrigen beträgt die Verjährung bei Diebstahl fünf Jahre; vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB .


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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