EINFACHE JA/NEIN FRAGE Anrechnung Familienzulage einer Beamtin auf Kindesunterhalt

| 21. November 2005 14:00 |
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Familienrecht


Beantwortet von


14:44

Wird die Familienzulage meiner EX Freundin, die sie als Beamtin erhält bei der Berechnung des von mir geschuldeten Unterhalts berücksichtigt (ähnlich wie das von ihr erhaltene Kindergeld). Ich bin kein Beamter.

21. November 2005 | 14:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Frage, die ich mit "Ja" beantworten möchte.

Der Familienzuschlag gem. §§ 39, 40 BBesG gehört zum Einkommen der Kindesmutter und ist somit anzurechnen (vgl. Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rz. 551).

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

www.andreas-schwartmann.de


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 21. November 2005 | 14:21

Entschuldigen Sie bitte die unklare Fragestellung - ich meinte für die Berechnung des für meine Tochter geschuldeten Unterhalts (ähnlich wie das Kindergeld, das zur Hälfte dem von mir geschuldeten Unterhalt angerechnet wird.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. November 2005 | 14:44

Vielen Dank für Ihre Klarstellung:

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts ist der Familienzuschlag nicht anzurechnen (so OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 1108 ).

Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann

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