Sehr geehrter Fragesteller/in,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Nun zu Ihrer Frage, welche ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Zu 1)
Der Pferdehalter könnte gegen die Reitbeteiligung einen Anspruch aus dem geschlossenen Vertrag haben. Grundsätzlich können solche Vereinbarungen getroffen werden. Insbesondere ist auch eine mündlich geschlossene Vereinbarung möglich und wirksam. Diesbezüglich ist der Pferdehalter in der Beweislast. Demnach muss er beweisen, dass diesbezüglich eine entsprechende Vereinbarung geschlossen worden ist. Hier könnte fraglich sein, ob der Pferdehalter einen solchen Beweis erbringen kann.
Des Weiteren kann dann eine Haftung gegenüber dem Pferdehalter in Betracht kommen, wenn die Reitbeteiligung vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Ob vorliegend ein fahrlässiges Handeln anzunehmen ist, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. So fehlen dazu weitere Sachverhaltsangaben. So ist insbesondere maßgeblich, was gibt es für Reitanweisungen. Ferner müsste sorgfaltswidrig mit dem Pferd umgegangen sein.
Zu 2)
Grundsätzlich kommt für solche Fälle die Privathaftpflichtversicherung in Betracht. In der Police selber, können jedoch Ausnahmen vereinbart worden sein.
Zu 3)
Grundsätzlich haftet der Pferdehalter auch gegenüber der Reitbeteiligung. Insoweit kann auch ein Schmerzensgeldanspruch in Betracht kommen. Die Haftung entfällt jedoch dann, wenn der Mitverschuldensanteil der Reitbeteiligung so hoch ist, dass eine Haftung des Pferdehalters gänzlich zurücktreten muss. Dies hängt immer von dem Einzelfall ab.
Auf den Punkt gebracht:
Entscheidend ist vorliegend alleine, ob die Reitbeteiligung fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
André Neumann
Rechtsanwalt Dipl. Jur.
Reitbeteiligungsunfall mit Pferdeschaden
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt André Neumann
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgenden Fall:
Meine Bekannte hat eine Reitbeteiligung auf einem Pferd. Sie zahlt für 2 maligem reiten in der Woche 50 Euro im Monat. Der Pferdehalter hat, als Sie die Reitbeteiligung angenommen hat, gesagt das jeder der sein Pferd reitet selbst bei Schäden haftet.
Und jetzt ist folgendes passiert. Die Reitbeteiligung hatte einen Unfall (sie weiß nicht mehr was passiert ist) und die Zeugen habe nur gesehen wie Sie mit dem Pferd (auf offenem Feld) galloppiert ist, das Pferd immer schneller wurde, die Reiterin geschrien hat und daraufhin gefallen ist und das Pferd nachher einen, bis zum Knochen, offenen Fuss (Fessel ) hat. Die Reiterin war 3 Tage im Krankenhaus (verschobene Wirbel, Gehirnerschütterung ect.) und das Pferd ist jetzt 3 Wochen in der Klinik und ist platt (also so wie es aussieht ist das Pferd nicht mehr reitbar).
Jetzt droht der Pferdehalter der Reitbeteiligung das Sie alle Folgeschäden zu zahlen hat und die Klinik (Pferd soll noch bis Jan in der Klinik sein ca. 7000 Euro Klinikkosten).
Kann der Pferdehalter diese Kosten einklagen? Wenn ja, kommt eine Versicherung (Haftpflichtver.) für meinen Schaden auf? Und kann die Reitbeteiligung nicht auf Schmerzensgeld klagen?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe
Schaden Schaden Schmerzensgeld Versicherung Kosten
-
30 €
-
20 €
-
50 €
-
50 €
-
20 €
-
20 €