Gewährleistung bei Weiterverkauf

| 16. November 2009 13:33 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Zusammenfassung

Kann man die Gewährleistung des Händlers übertragen werden, wenn man eine Sache weiterverkauft?

Gewährleistungsansprüche gehen beim Weiterverkauf nicht automatisch auf den Käufer über. Eine Abtretung oder Ermächtigung kann die Ansprüche weitergeben, sofern der ursprüngliche Kaufvertrag dies zulässt.

Ich habe vor einem Jahr eine Kamera gekauft, die ich nun über Ebay weiterverkaufen will, privat, wegen Sysemwechsels. Die Gewährleistungsfrist des Händlers beträgt 2 Jahre. Ist die Restzeit von einem Jahr auf den jeztigen Käufer übertragbar, oder gehen solche Gewährleistungsansprüche für den neuen Käufer verloren gegenüber dem ursprünglichen Händler.? Ich privat schließe beim Verkauf Gewährleistungsansprüche aus gegenüber dem neuen Käufer.

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglich von Ihnen abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Händler der Kamera gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf Ihren Käufer über. Ihr Käufer hat keinen Anspruch gegen den ursprünglichen Händler, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht.

Sie können die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn Sie diese auf Ihren Käufer mittels einer Abtretung übertragen. Für den Händler macht dies keinen Unterschied, die Ansprüche gegen ihn bleiben die gleichen. Möglich ist auch eine Ermächtigung Ihres Käufers, dass diese die Gewährleistungsansprüche in Ihrem Namen geltend machen kann.

Falls Sie die Gewährleistungsansprüche weitergeben möchten, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Kaufvertrag mit dem Händler dies auch zulässt. Eine Abtretung kann ggfls. ausgeschlossen sein oder unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Händlers stehen.

Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 16. November 2009 | 14:59

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Schnelle, klare Antwort

"