Sehr geehrte Rechtsanwälte,
bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage(n):
Ich lebe von dem Kindesvater getrennt unsere Kinder Zwillinge Jahre alt leben bei Pflegeeltern wir klagen weiter auf Rückführung in den getrennten Haushalten der Eltern Mutter und Vater. Nun macht das Hartz IV Amt zicken sie wollen den Wohnraum für die Zwillinge nicht übernehmen.
Wenn ich in eine kleinere Wohnung ziehen muss dann werde ich beim Gericht benachteilig behandelt. Denn ich muss laut Gericht den Kinder für eine Rückführung Wohnraum bieten können. Das Amt Interessiert es aber nicht so wirklich sondern nur die Tatsache das die Kinder derzeit nicht da sind aber nicht das schwebende Verfahren. Und meine Soziale und Gerichtliche Benachteiligung.
Ich weiß mir nicht mehr zu helfen und es geht hier um meine Kinder...
Des weiteren entstehen mir erheblich Fahrkosten zu den Besuchsterminen der Kinder um sie abzuholen oder dort die Termine wahrzunehemen 1x die Woche. Und verpflegen muss ich sie auch alles von meinen Regelsatz für eine Person.
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzten kann, sondern ausschließlich den Zweck hat, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Nun zu Ihrer Frage, welche ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Für die weitere Bearbeitung der Frage benötige ich mehr Informationen:
1. ist bereits eine Wohnkostensenkung durch das JobCenter erfolgt? Wenn ja, von wann ist der Bescheid?
2. Wie weit ist das Verfahren über die Rückführung der Kinder vorangeschritten?
Ich würde Ihnen vorschlagen, einen Termin in meinem Büro mit mir zu verabreden, um den weiteren Fortgang zu besprechen. Als Empfängerin von „Hartz IV“ können Sie bei dem bei Ihnen zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für diesen Sachverhalt beantragen. Dann gewährt Ihnen die Landeskasse eine Rechtsberatung, welche ich bei dieser abrechnen kann.
Sie müssen zur „Rechtsantragsstelle“ des Amtsgerichts. Das zuständige Amtsgericht erfahren Sie über www.zustaendiges-gericht.de .
Alles weitere würde ich gerne persönlich mit Ihnen bereden.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.