Lizenzgebühren für Bilder

13. August 2009 21:55 |
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Medienrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

vor ca. 2 Jahren hatten wir eine Homepage für unsere 1-Mann-Firma eingerichtet. www.wir-drucken-guenstig.de
Bis auf 1 Bild in der Kopfleiste der Internetseite wurden alle Aufnahmen aus dem Internet gekauft. (ganz links auf der Bild-Leiste). Bei diesem Bild steht bei uns im Rechner: gescannt aus Prospektblatt. Für uns war damals nicht zu erkennen, an wen wir uns wegen etwaiger Lizenzgebühren hätten wenden können. Dies ist wahrscheinlich alles unerheblich. Tatsache ist: dieses Bild ist im rechtlichen Sinn vermutlich als "geklaut" einzustufen. Oder?
Wir erhalten jetzt eine Rechnung der Firma gettyimages mit Sitz in London über Euro 1.250,- + Steuer. Aus dem mehrseitigen Schreiben ist zu erkennen, dass man ganz gezielt eine Firma in Deutschland beauftragt hat, das Internet nach geklauten Bildern zu durchsuchen.
Die Forderung, Euro 1.250,- + Steuer zu zahlen ist natürlich völlig überzogen, unrealistisch und hat mit den heutigen Marktpreisen nichts mehr zu tun. Alle anderen Fotos unserer Internet-Leiste haben wir für 1-3 Euro (!!!) eingekauft.
Das bewußte Bild stellt nichts Besonderes dar - eine Papierrolle im laufenden Betrieb. Nachweislich können wir vergleichbare Fotos tatsächlich im Internet für 1-10 Euro, höchstens vielleicht 30 Euro einkaufen.
Der Preis war in früheren Jahren abhängig von der Größe der Abbildung (das ist auch heute noch der Fall) bei Prospekten von der Auflage und der Häufigkeit der Darstellung.
Das Preisgefüge hat sich durch das Internet allerdings total verändert. Das von uns verwendete Bild hat die geringst mögliche Größe von 72 dpi bei 3x3 cm und ist bisher fast genau nur 1.000 mal im Internet angesehen worden.
Die Firma gettyimages beruft sich bei der Gestaltung ihrer Forderung darauf, dass für dieses Foto schon mal Euro 1.250,- bezahlt worden sind. Dies mag sein - vielleicht vor 10 Jahren als halbe Seite in einer teuren Fachzeitschrift.
Wie soll ich mich verhalten?
Kann ich möglicherweise auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung am Ort des Schuldners - also in meinem Fall Achim bei Bremen gelassen entgegensehen?

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