Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Es ist traurig, was Sie da schreiben. Leider ist es nicht unüblich heutzutage, was Ihrem Sohn widerfährt. Dass Sie sich zunächst an die Schule gewandt haben ist schon richtig. Auch das verhalten der Schule ist typisch und dienstrechtlich vorgeschrieben, nämlich die Eltern zu informieren und auf diese hinzuwirken.
Aber meines Erachtens noch nicht ausreichend und auch noch nicht erschöpfend.
Man muss sich das Dilemma vor Augen halten, dass diese Gruppe zu Lasten Ihres Sohnes regelmäßig Nötigungen sowie Körperverletzungen und wohlmöglich noch Beleidigungen begeht, was (in dieser Reihenfolge) gem. §§ 240,223,185 StGB
strafbar ist.
Die Kinder werden aber allesamt strafunmündig sein, so dass ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Schüler und grundsätzlich auch gegenüber den Eltern ausscheiden wird.
Das Jugendamt einzuschalten halte ich für ein probates Mittel, da so noch mehr Druck auf die schule aufgebaut wird, um endlich zu handeln.
Im Ergebnis wird es darum gehen müssen, dass die Schule soweit es personell in Ihrer Macht steht, insbesondere in den großen Pausen mehr Aufsichten sowohl auf dem Schulhof als auch in dem Schulgebäude selbst zur Verfügung stellt.
Ihr Sohn könnte sich dann in deren Nähe aufhalten.
Sicherlich wird dies allgegenwärtig schlecht zu realisieren sein, etwa in der Umkleide beim Sportunterricht, in der Toilette, etc. Aber eine deutliche Steigerung der Sicherheit Ihres Sohnes sollte sich hierdurch realisieren lassen.
Wenn Sie merken, dass die Schule nicht reagiert, sollten Sie beim zuständigen Schulträger eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Sollte diese erfolglos bleiben, könnten Sie eine Klage gegen die Schulleitung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Eine vernünftige außerrechtliche Möglichkeit wäre es auch meines Erachtens, Ihren Sohn von der schule zu nehmen und Ihnen in einer anderen Schule einzuschulen, damit er sich endlich einmal auf den Unterricht konzentrieren und nicht ständig Angst haben muss.
Ich kann es jedenfalls sehr gut nachempfinden, wie Sie und insbesondere Ihr Sohn sich zurzeit fühlen müssten, so dass ich empfehle die oben genannten Schritte durchzuführen und sich auch gegebenenfalls mit anderen Eltern, deren Kinder dasselbe Problem haben zusammenzutun.
Denn selten ist es so, dass nur ein einziger Schüler von Rowdybanden schikaniert wird. Oft gibt es in einem solchen Umfeld leider Gottes noch andere Opfer.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen und insbesondere Ihrem Sohn viel Glück und alles Gute für die Zukunft!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochmorgen!
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
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Vielen Dank für die zügige Beantwortung meiner Anfrage. Wie Sie mitteilen, kann man über das Jugendamt Druck auf die Schule ausüben. Dies wäre m.E. der falsche Ansatz, da man sich hier sehr viel Mühe mit diesem Thema gibt (Trennung der Klassen im Sportunterricht - ab dem nächstem Schuljahr sowie die separate Beobachtung meines Sohnes in der großen Pause).
Kann man über das Jugendamt auch Druck auf die Eltern ausüben ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Wenn sich die Schule zumindest zurzeit erkennbar Mühe gibt, sollte das Jugendamt in Bezug auf die Schule noch nicht eingeschaltet werden, sondern erst dann, wenn die Schule sich nicht genug Mühe (mehr) gibt und es zu keiner tragbaren Lösung kommt.
In Bezug auf die Eltern der Rowdys könnte eine Einschaltung des Jugendamtes in der Tat erfolgversprechend sein.
Ein solches Verhalten kann (muss aber nicht zwangsläufig) von der falschen oder unterbliebenen elterlichen Erziehung herrühren, so dass das Jugendamt bereits aus diesem Gesichtspuntk zuständig wäre.
Ich hoffe Ihre Nachfrage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch alles Gute sowie einen angenehmen Mittwochnachmittag.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt