Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie kein Sorgerecht haben, haben Sie auch nicht das Recht zu entscheiden, in welche Schule Ihr Kind geht.
Bestünde hier das gemeinsame Sorgerecht dann hätten Sie sowohl ein Mitspracherecht als auch das Recht, Einsicht in die Schulakten zu sehen – insbesondere könnten Sie dann eine Abschrift des Zeugnisses verlangen.
Da Sie aber gerade nicht das Sorgerecht haben, besteht auch kein Auskunftsanspruch.