Urkundenfälschung, muss ich trotzdem zahlen?

| 17. Juni 2009 20:10 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Hallo

folgender Sachverhalt:

- am 02.01.08 in Talklinegeschäft (Bautzen) gewesen und schriftlich eine Vertragsverlängerung mit Tarifwechsel abgeschlossen, es gab eine Kopie der Vertragsverlängerung und ein neues Handy dazu, das Original verblieb in der Geschäftsstelle, der ursprüngliche Vertrag lief noch bis 31.07.08

- im Februar kam Januarrechnung (noch kein Tarifwechsel vermerkt)

- im März kam Februarrechnung (noch kein Tarifwechsel vermerkt)

- daraufhin bei Zentrale angerufen, wo sich folgendes herausstellte

Ein Traifwechsel in den von mir gewünschten Traif war nicht möglich, dies wurde dem Talklinegeschäft, in welchem ich die Vetragsverlängerung abschloss mitgeteilt.

Daraufhin wurde der Talklinezentrale (Cottbus) eine neue Vertragsverlängerung zugefaxt (Datum ist ebenfalls der 02.01.08) auf welchem der Tarifwechsel nicht mehr vermerkt war, im Gegenteil auf einmal war ein Kreuz bei der Option "kein Tarifwechsel gewünscht", auf diesem "Fax" befand sich meine Unterschrift.

Ich wurde nie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Tarifwechsel nicht möglich war. Ich war kein zweites mal in dem Geschäft und habe auch nie eine zweite Vertragsverlängerung unterschrieben. Es gibt daher auch kein zweites Originaldokument.

Ich habe daraufhin, Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet und den Vertrag am 31.03.08 zum 31.07.08 gekündigt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte, kam jedoch zu keinem Ergebnis, da zuviel Menschen auf das erste Originaldokument Zugriff hatten und dieses hätten fälschen können, es konnte daher kein Täter ermittelt werden.

Talkline besteht auf der Vertragsverlängerung und erkennt meine Kündigung erst zum 31.07.2010 an.

Ich habe alle Rechnungen bis einschließlich 31.07.08 bezahlt, danach habe ich die Talklinekarte nicht mehr verwendet und auch keine Rechnungen mehr bezahlt.

Das Handy habe ich zurückgeschickt, welches mir Talkline jedoch wieder nach Hause zurück sandte.

Talkline hat dann wegen Nichtzahlung von sich aus den Vetrag im Februar 2009 gekündigt. Besteht aber weiterhin auf die Begleichung der Forderungen 08/08 bis 02/09.

Inzwischen ist der Vorgang bei einem Inkassobüro.

Kann es möglich sein, dass ich im Falle eines Mahnbescheides, gegen welchen ich Widerspruch einlege, einen Prozess verliere?

Meine einzige Option ist, dass es kein Originaldokument der zweiten Vertragsverlängerung gibt. Wird das Gericht diese jedoch überhaupt von Talkline verlangen?

Sollte ich einen negativen Schufaeintrag bekommen (wir wollen in ca 1-2 Jahren bauen), kann ich dann eine Einstweilige Verfügung gegen diesen Schufaeintrag erwirken?

Oder soll ich lieber die Forderung begleichen, obwohl ich mich im Recht fühle aber mir und meiner Zukunft durch die Sache keine Steine in den Weg legen will.

Sehr geehrte Fragestellerin,

nach Ihren Angaben ist kein wirksamer Vertrag über den 31.7.08 zustande gekommen. Sie haben die Verlängerung ohne Tarifwechsel nicht unterschrieben, im Streitfall würde das Gericht die Vorlage des Orginals anordnen. Die Verlängerung haben Sie nur abgeschlossen mit der Option des Tarifwechsels. Das Vorgehen der Telefonfirma ist mir aus der Praxis bekannt. Nach Einschaltung eines Anwalts sind die Unternehmen in der Regel bereit einer vorzeitigen Beendigung zuzustimmen.

Ein Schufaeintrag kann jetzt noch nicht erfolgen, denn es ist nicht rechtskräftig entschieden, ob die Forderung zu Recht besteht. Sie sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und einen Anwalt einschalten.



Ergänzung vom Anwalt 17. Juni 2009 | 23:39

Sehr geehrte Fragestellerin,

zur Ergänzung ist anzumerken, dass Sie eine Kopie der Vertragsverlängerung mit Tarifwechsel in Händen haben. Dies steht im Widerspruch zu der angeblichen Verlängerung ohne Tarifwechsel. Talkline muss beweisen, dass es eine Verlängerung ohne Tarifwechsel gegeben hat, damit die Zahlungsansprüche gerechtfertigt wären. Ich sehe daher Ihre Chancen im Fall eines Prozesses als günstig an. Ein negativer Schufaeintrag könnte durch ein Eilverfahren gelöscht werden, denn er wäre nicht gerechtfertigt, solange die Rechtslage nicht geklärt ist.

Sie sollten sich vom Inkassobüro nicht unter Druck setzen lassen und einen Anwalt einschalten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht

Bewertung des Fragestellers 6. September 2009 | 06:40

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