Mein Mann und ich wohnen in unserem gemeinsam finanzierten Haus.
Nun wollen wir uns trennen (wie es so schön heißt Tisch und Bett)wir möchten aber beide in dem Haus wohnen bleiben, als eine Art WG. Wir teilen uns die Darlehensrate etc. Ob bzw. wann wir uns offiziell scheiden lassen, wissen wir nicht. Müssen wir dies einem Anwalt offiziell mitteilen. Müssen wir Gütertrennung machen, obwohl wir untereinander alles geklärt haben, oder reicht es, wenn wir dies auf einem privaten Schriftstück aufsetzen (was muss dieses enthalten?).
Vielen Dank für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
für die von Ihnen beabsichtigte Trennung brauchen Sie keine Gütertrennung vereinbaren.
Auch ist es nicht notwendig, dieses einem Rechtsanwalt mitzuteilen.
Sie brauchen auch kein privates Schriftstück hinsichtlich der Trennung.
Sie müssen nur dafür Sorge targen, dass die Trennung tatsächlich vollzogen wird, wobei die Rechtsprechung dafür aber erfordert, dass KEINE gegenseitigen Betreuungsleistungen mehr durchgeführt werden (also nicht die Wäsche für den Anderen mitgewaschen, nicht gemeinsam gekocht und eingekauft wird - vor dem FamG in Oldenburg ist es dann auch noch als Indiz wichtig, ob es im Kühlschrank getrennte Fächer gibt!!!).
Sofern es (hoffentlich) keinen Streit gibt, wäre auch eine spätere Scheidung unproblematisch. Wenn beide übereinstimmend den Ablauf des Trennungsjahres bestätigen, wird kaum ein Richter nach den Einzelheiten der Trennung fragen.
Sinnvoll wäre allenfalls eine Liste über die Verteilung des Hausrates zu machen - diese kann privatschriftlich erstellt und sollte eigenhändig von Beiden unterschrieben werden.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und hoffe, dass die offenbar bestehende Einigkeit in dieser schwierigen Phase weiterhin Bestand hat.