Klassenbucheintrag= Urkundenfälschung?

6. Juni 2009 16:50 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo liebes Theam von frag-einen-anwalt.de

Erstmal ein Paar infos über mich ich bin 21 Jahre alt 03.09.1987
Und besuche ein Berufskolleg in NRW, ich bin in der Oberstufe zum Tischler und lege gerade meine Gesellenprüfung nieder.

Hir meine Anschuldigung der Schule.

Sehr geehrter Herr X.

in der letzten Zeit sind Sie zum wiederholten Male durch vorzeitiges Verlassen des Unterrichts, sowie durch unentschuldigte Fehlstunden aufgefallen.
Trotz der Gespräche mit Ihnen und den Gesprächen mit Ihrem Betrieb, sind bisher keine Änderungen zu erkennen.
Auch am 27.04 und 18.05 fehlten Sie jeweils die 7. und 8. Sunde unentschuldigt.
Allerdings wurden diese Einträge im Klassenbuch als entschuldigt ausgetragen, obwohl mir bisher keine Entschuldigungen für diese Tage vorliegen.
Weiterhin haben weder ich als Klassenlehrerin, noich die unterrichtenden Kollegen diese Stunden als entschuldigt markiert.
Aus diesem Grund, und durch Hinweise einiger Mitschüler, muss ich davon ausgehn, dass diese Eintragungen im Klassenbuch manipuliert worden sind. dieser Sachverhalt fällt unter Urkundenfälschung.
Daher bitte ich Sie für den 08.06.2009 um 15 Uhr stellungnahme zu diesem Vorfall im Dienstraum der Schulleitung.
Natürlich dürfen sie eine Person Ihres vertrauns zu diesem Gespräch hinzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen
.....
(... Klassenlehrerin)


Leider trifft die obige Anschuldigung zu, ich habe mich wiklich im Klassenbuch selber ausgetragen. Was mich da geritten hat weis ich auch nicht mehr, aber die Einsicht habe ich jetzt schon.
Mein Problem ist nun das ich am Montag am 8.6. meine 1. Prüfung habe und danach zu der Anhörung geladen wurde.
Wie soll ich mich verhalten, was kann im schlimmsten fall eintreffen und kann irgend wie meine Ausbildung darunter leiden bzw. kann ich sie garnicht zum abschluss bringen.
Mein persönliches Umfeld (Eltern ect....) möchte ich da raushalten.

Ich hoffe das ihr mir so schnell wie möglich antwortet und mir helfen könnt.


Mit freundlichen Grüßen

6. Juni 2009 | 17:13

Antwort

von


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Hussenstraße 19
78462 Konstanz
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Grundsätzlich rate ich Beschuldigten immer dazu, zur Sache zu schweigen und einen Strafverteidiger mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Angesichts der Tatsache, dass Ihre Tat offenbar noch nicht zur Anzeige gelangt ist, sollten Sie aber zu dieser stehen, also gestehen, sich entschuldigen und Besserung geloben. Vielleicht lässt sich auf diesem Wege eine Anzeige mit strafrechtlichen Konsequenzen vermeiden und Sie werden nur von der Schule bestraft, wobei hier ggf. ein Verweis drohen kann. Diese Maßnahme müsste im Hinblick auf das baldige Ende Ihrer Ausbildung wegen Unverhältnismäßigkeit mit den Mitteln des Verwaltungsrechts angegriffen werden.

Wegen der „Hinweise einiger Mitschüler“ (durch die Sie ohnehin womöglich überführt werden könnten) ist zu befürchten, dass ein anderes Verhalten, z.B. das Leugnen, dazu führt (hier würde Sie dann wohl eine Geldstrafe im Bereich von 40 – 60 Tagessätzen erwarten), dass hart gegen Sie vorgegangen wird. Die Folgen für Ihre Ausbildung können im Rahmen dieser Plattform nicht beurteilt werden. Bei entsprechendem Verständnis der Schule für Ihre Situation halte ich es für möglich, dass man Ihnen eine letzte Chance gibt, doch liegt dies im Ermessen der Schule.

Da Sie eine Vertrauensperson mitbringen können, kann es günstig sein, dass Sie ein Elternteil mitbringen, auch wenn Sie dies im Moment (aus Scham, Angst etc.) nicht möchten. Falls Sie von der Schule verwiesen und angezeigt werden, erfahren diese wahrscheinlich doch irgendwann von dem Vorfall. Wenn die Eltern mitkommen, ist die Schule vielfach kooperativer.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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