Versorgungsausgleich

| 5. Juni 2009 12:08 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag!

Meine Frau (Hausfrau) und ich (Beamter) leben seit drei Jahren getrennt, haben aber bisher die Scheidung noch nicht eingereicht und wollten dies aus erst einmal nicht tun.
Nun ändert sich zum 1.9.09 ja das Versorgungsrecht. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob es für mich bei der Pension später von Nachteil ist, den Versorgungsausgleich nach dem neuen Recht durchzuführen oder ob es für mich besser ist, die Scheidung jetzt noch schnell einzuleiten, damit der Versorgungsausgleich nach altem Recht durchgeführt wird.
Ich möchte also wissen, wie viel Prozent meiner Pension meiner Frau jetzt zustehen würden und wie viel Prozent nach neuem Recht ab 01.09.09.
Zur Entscheidung dieser Frage hier die relevanten Daten (hoffentlich reichen diese Angaben):

Geburtsdatum: Ehemann 13.04.1958 und Ehefrau 24.02.1964
Eheschließung: 14.03.1986
Ehemann:
Eintritt in den Schuldienst: 16.6.2005 und seitdem ununterbrochen im Schuldienst; Besoldungsgruppe: A15 Alterstufe 11
Ehefrau: Bisher nicht gearbeitet, eigene Rentenansprüche quasi Null.
Festlegung des Zeitpunkts für den Versorgungsausgleich in notariellem Vertrag ist der 1.9.2006

Mit freundlichen Grüßen

5. Juni 2009 | 12:21

Antwort

von


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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

Sie sprechen von einem notariellen Vertrag, in dem der Zeitpunkt für den Versorgungsausgleich auf den 01.09.2006 festgelegt worden ist. Die Ehe im versorgungsrechtlichen Sinne bestand daher von 03/1986 bis 09/2006.

Nach bisherigem Recht, das im übrigen für alle Scheidugsverfahren angewandt wird, die bis zum 31.08.2009 eingereicht werden, wird der VA so durchgeführt, dass die während dieser Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften ermittelt, gegenübergestellt und dann ausgegelichen werden.

Da Ihre Frau praktisch keine Anwartschaften erworben hat, würde es faktisch darauf hinauslaufen, dass die von Ihnen erworbenen Anwartschaften geteilt würden.

Das neue Recht, ab 09/09, sieht nun vor, dass jedes Anrecht auf Versorgung, das in der Ehe erworben wurde, hälftig geteilt werden muss.

Rein wirtschaftlich würde also in Ihrem Fall kein grundelegend anderes Ergebnis dabei herauskommen, denn auch nach neuem Recht würden Sie hälftig abgeben müssen, Ihre Frau nichts, da ja auch nichts erworben.

Sie sollten, um letztlich vollständige Klarheit über die Frage des günstigeren Weges zu haben, einen Rentenberater aufsuchen, der Ihnen die jeweiligen Werte anhand konkreter Zahlen ausrechnet.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 5. Juni 2009 | 12:48

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Die Ausführungen waren zu pauschal, diese Informationen wusste ich vorher schon. Ich hatte konkrete Zahlen erwartet, dazu wurde ich aber an einen Rentenberater verwiesen.

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