Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
In dieser Angelegenheit sollten Sie unbedingt einen Kollegen vor Ort aufsuchen. Hier dürfte die Durchsicht der Vertragsunterlagen und der Rechnungen unabdingbar sein.
Vorläufig lässt sich sagen, dass die Forderung dem Grunde nach zu prüfen ist (was hier nicht möglich ist). Ich gehe jedoch davon aus, dass die Rechnungshöhe an sich zutreffend sein dürfte.
Die Frage die sich stellt ist, wer die Reparatur zu bezahlen hat. Offenbar sollten die Leistungen zunächst im Rahmen einer irgendwie gearteten Garantie erbracht werden. Dies wurde von Mercedes abgelehnt, so dass Sie die Kosten tragen müssen.
Auch in der Mitteilung ein teil der Kosten werde zunächst
von der deutschen Niederlassung getragen ist nicht als Anerkenntnis oder Verzicht auf Rückforderung zu sehen. Die Erklärung dürfte nach Ihrer Schilderung eher auf eine Stundung hinaus laufen.
Wenn also keine Eintrittspflicht nach Gewährleistungs- oder Garantie-Gesichtspunkten besteht, werden Sie nach summarischer Prüfung die Rechnung bezahlen müssen.
Das konzerninterne Abrechnen, sehe ich nicht als Problem; im Zweifel können die Forderungen auch abgetreten werden.
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass man Ihnen unterstellen wird, dass Sie für Ihren Vater gehandelt haben. Schließlich haben Sie den Reparaturauftrag auf den Namen des Vaters unterschrieben. Sollte Ihr Vater sich darauf berufen, dass Sie vollmachtlos gehandelt haben, würden Sie für die kosten haften. Im Prozess müsste Ihr Vater wahrheitsgemäß vortragen und sich auf die fehlende Vollmacht berufen. Dabei käme Ihr Name sicherlich zu Tage.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass Mercedes der Schufa angeschlossen ist und eine entsprechende Meldung erfolgen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Reparaturechnung aus dem Ausland
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Im Mai habe ich das Auto meines Vaters geliehen und hatte in Italien eine Panne, die die Weiterfahrt unmöglich machte. Die Hotline von Mercedes Benz hat mich in eine Vertragswerkstatt abschleppen lassen. Dort sagte man mir nach einem Tag am Telefon das die Reparatur ca. 2-3 Arbeitstunden a ca. 50 Euro kosten wuerde. plus Ersatzteile( 200 Euro) und Abschleppen wuerde dies meiner Berechnung nach ca. 600-700 Euro kosten.
Die Reparatur verzögerte sich aber wegen technischer Probleme von 2 Tagen auf 1 Woche. Dabei wurde ein umfangreicher Umbau (12 h Arbeitszeit)
vorgenommen weil neue Ersatzteile nicht in dies alte Auto passten. Worueber ich aber erst nachtraeglich informiert wurde.
Nach meiner Beschwerde vor Ort wollte die Werkstatt nur den von der Mercedes Benz Zentrale nicht garantierten Anteil per Kreditkarte von mir haben (700 Euro). Die Restsumme von 750 Euro hatte die Mercedes Benz Zentrale der Werkstatt garantiert und vermutlich auch erstattet. Die örtliche Werkstatt meiens Vaters vor Ort wollte damals eine Zahlungsgarantie fuer die verbliebenen 750 Euro allerdings nicht leisten, was sonst bei Mercedes ueblich waere. Man selbst soll dann das Geld an die Heimatwerkstatt überweisen, um dem Kunden zu ersparen zu grosse Geldbeträge mitzunhmen, sozusagen als Service von Mercedes Benz. Jetzt hat mein Vater, nur weil sein Name auf dem Fahrzeugschein und damit dann auf der Rechnug stand, eine Rechnung von 750 Euro von einer anderen deutschen Mercedes Benz Niederlassung bekommen der 5 Vertragshaendler angeschlossen sind, mit einem Durchschlag der damligen italienischen Rechnug und dem Vermerk "intern billing".
Die Rechnung mit dem Namen meines Vaters habe ich aber damals unterschrieben.
Meine Frage: Bin ich oder mein Vater als Halter rechtlich verpflichtet die Rechnung zu bezahlen, da ich ja die Unterschrift bei einer auslaendischen Werkstatt getätigt habe und man mich nach Bezahlung hat fahren lassen? Ist mein Vater verpflichtet meine Identitaet als Fahrer preizugeben oder klarzustellen? Kann mich Mercedes Benz bei der Schufa anzeigen?
Wie würde ein evtl. Gerichtsverfahren vermutlich ausgehen?
Rechnung Rechnung Auto Unterschrift Werkstatt