Grunddienstbarkeit von Kanalleitungen kostenlos oder kann man was verlangen?
Unser Dorf soll an eine Kanalisation angeschlossen werden.
Die Gemeinde hat dabei zwei Optionen.
1. Pumpe mitten ins Dorf stellen, Zufahrten erschweren und noch ein paar weitere Nachteile.
2. Pumpe ausserhalb des Dorfes.
Damit die Pumpe ausserhalb vom Dorf gebaut werden kann, muss die Gemeinde mit dem Kanal allerdings durch einen Privatweg hindurch.
Der Eigentümer wollte erst garnicht (weil man erstmal über seinen Weg verfügt hat ohne Ihn zu fragen) und nun möchte er eine Gegenleistung für die Grunddienstbarkeit.
Bei dem Weg handelt es sich um einen Feldweg (40m), der seit mindestens 1836 als Wirtschaftsweg benutzt wird.
Als Gegenleistung erwartet sich der Eigentümer einen Anschlussschacht im Wert von etwa 3000-6000€.
Sieht das Verwaltungsrecht in Bayern nicht vor, dass Grundstückseigentümer die Durchleitung von Abwasser in Form eines Kanals dulden müssen, da eine Abwasserbeseitigung Bestandteil der Daseinsfürsorge ist?
Wie Zeitaufwendig bzw. Erfolgsversprechend ist so ein Verfahren für die Gemeinde, oder sind die 3-6T€ sowieso angemessen?
Mit freundlichen Grüßen,
Ein Ratsuchender
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