Sehr geehrte Ratsuchende,
anhand Ihrer Anfrage antworte ich wie folgt:
Eine Rechtsnachfolgeklausel für den Rechtsnachfolger wird erteilt, wenn die Rechtsnachfolge durch öffentlich oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen wird. Dies folgt aus § 727 ZPO
.
In Ihrem Falle wäre dies der Bundesanzeiger.
Nach Ihrer Darstellung sehe ich in diesem Zusammenhang keine Möglichkeit, die Forderung abzuwehren.
Man könnte sich jedoch gegen die Höhe der Forderung wenden:
durch das Versäumnisurteil wurden nur 500 Euro festgestellt, wie setzen sich die restlichen 1.500 Euro zusammen?
Sind die Schadensersatzansprüche berechtigt oder evtl. überhöht?
Hier müsste mir das Schreiben des RA vorgelegt werden, um dies zu beurteilen.
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Postbankforderung Mumme & Partner
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Inkasso, Mahnungen
was bisher passierte:
1995 Postbankkonto überzogen, 1000 Euro
1995 Mahnbescheid durch Schneider / Sperbel in Bonn
1995 Versäumnisurteil
1996 Zahlungen von 500 Euro geleistet
1997 bis 2009 - nichts mehr gehört wegen Umzug
2009 Aufforderung von Mumme (AIS) zu Teilzahlungen
Insgesamt werden nun 2000 Euro gefordert.
Das Schreiben wurde nicht von mir beantwortet.
2009 Antrag von Mumme beim Amtsgericht auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel laut Bundesanzeiger von 2005 und Antrag auf vollstreckbare Ausfertigungen zum Zwecke der Zwangsvollstreckung wegen Offenkundigkeit.
Ich hörte dass ein Gericht in Berlin diese Rechtsnachfolge NICHT anerkannt hat. Stimmt das?
Wie kann ich mich gegen die Forderung wehren?
Danke für schnelle Hilfe!
Forderung Forderung Mahnbescheid
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