Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie haben die Möglichkeit, den Zinsanspruch im Rahmen einer Klage - auch mit vorgeschaltetem Mahnverfahren - geltend zu machen, wenn Sie beweisen können, dass und in welcher Höhe im Rahmen des Darlehens eine Verzinsung vereinbart war.
Nach Ihren Angaben steht hierfür Ihre Frau als Zeugin zur Verfügung, so dass die Klage Erfolgsaussichten haben dürfte.
Diesen Prozess führt meine Kanzlei gerne für Sie. Bitte beachten Sie, dass hierfür streitwertabhängige Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallen.
Für weitere Informationen nutzen Sie die Nachfragefunktion oder senden mir eine E-Mail.
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Kredite
Beantwortet von
Rechtsanwalt Malte Mörger
Hallo,
ich habe im letzten Jahr einem Freund € 10.000 geliehen. Auf dem Überweisungsträger, mit dem ich das Geld an ihn überwiesen hatte, stand als Verwendungszweck: "Kredit, Rückzahlung im Nov. 2008", weil ich die Fälligkeit damit notieren wollte.
Die Gespräche liefen immer im Beisein meiner Ehefrau. Mein Freund hat damals aus mehreren Optionen eine ausgewählt, die über Überziehungszinsen laufen sollte, da wir uns das Geld natürlich auch erst bei unserer Bank leihen mussten. Dem hat er im Beisein meiner Ehefrau auch ausdrücklich zugestimmt. Leider hat er nicht pünktlich zurückgezahlt, sondern erst nach einer ausdrücklichen Nachfrage den Restbetrag im Dezember 2008 erstattet. Jetzt weigert er sich aber, die Kreditzinsen zu zahlen.
Welche Möglichkeiten habe ich, mit dem Überweisungsträger und der Zeugenaussage meiner Ehefrau, die Zinsen noch zurückzubekommen und wer möchte mich dabei unterstützen?
MfG