Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Einsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.
Zwischen Ihnen und dem Verkäufer ist ein Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zustande gekommen.
Dabei hat der Verkäufer Ihnen den Wagen so zu liefern, wie er in der Auktion beschrieben wurde. Hier wurde ein guter Innen- und Aussenzustand in der Artikelbeschreibung zugesichert.
Des weiteren hat der Verkäufer die Mängelhaftung/ Gewährleistung nicht ausgeschlossen.
Sie haben den Wagen wie beschrieben ersteigert. Dabei durften Sie davon ausgehen, dass neben der auf dem Foto zu erkennenden Blessur keine weiteren Schäden vorhanden waren, es sei denn, der Verkäufer hätte darauf vor Auktionsende hingewiesen.
Beruft er sich nach Vertragschluss auf die schlechte Qualität der BIlder, so schützt ihn dies nicht vor Gewährleistungsansprüchen des Käufers.
Hier könnte darauf abgestellt werden, dass der Verkäufer durch Einstellen der undeutlichen Bilder arglistig über den Zustand des Wagens täuschen wollte.
Sie können hier zunächst auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Dann hätte der Verkäufer das Auto wie beschrieben und aus den ersten bIldern erkennbar, zu liefern.
Des weiteren können sie hier den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Sie könnten dann vom Verkäufer auch die bereits getätigten Aufwendungen ersetzt verlangen, also Flug, usw.
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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