Ebay KFZ Sofortkauf

| 4. März 2009 18:52 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe aus Hamburg in München ein Fahrzeug per Sofortkauf ersteigert. Üblicherweise sind zu dem Auktionstext Bilder vom Fahrzeug beigefügt. An einem der Bilder kann man einen kleinen Schaden erkennen. Vor dem Sofortkauf fand noch ein Telefonat statt, welches den Zustand des Fahrzeuges betraf.
Hier der Originaltext der Auktion:

Verkaufe hier meinen treu ergebenen Audi mit dem ich sehr zufrieden war! Der Motor ist in 1a Zustand, der Motor wurde auch wegen einem Antriebszahnriemenrisses, der einen Motorschaden verursachte bei 70000km gewechselt, Rechnung vorhanden. Das Auto hat einen Marderschutz, die Anhängerkupplung ist abnehmbar, Sommeralufelgen, Sitzheizung vorne und der Wagen ist außen und innen in gutem Zustand. 8-fach bereift, Zustand der Reifen ausgesprochen gut. Der Wagen ist garantiert Unfallfrei und ist aus 2. Hand. Besichtigung und Probefahrt ist jederzeit möglich, nähere Infos bei Anruf.

Bei Fragen können Sie mich auch gerne anrufen: *****

Diese Auktion ist ausschließlich als Privatverkauf gedacht.

Ein paar Tage nach dem Kauf hat der Verkäufer sich gemeldet und weitere Bilder avisiert. Er meinte, dass sein Sohn die Bilder machte, aber die Blessuren nicht deutlich zu erkennen waren. Ausserdem habe ich bereits den Flug nach München gebucht und bezahlt. Vermutlich plagte ihn das schlechte Gewissen, Dieser findet jetzt am kommenden Mittwoch statt. der Schaden laut 3 Werkstätten (nach den neuen Fotos des Verkäufers) beträgt 3.000 - 3.600 Euro! Bei einem Gebotspreis von 5.100,- ein sehr hoher Betrag. Ich habe dem Verläufer mitgeteilt, dass er den Schaden instand setzen möge bis Mittwoch oder ein sehr deutlicher Abzug vom Zahlbetrag vorgenommen werden muss. Er will jedoch nur 200,- Euro abziehen und ist sich keiner Schuld bewusst. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Ich sende Ihnen gern die Bilder auf Ihre Emailadresse.

4. März 2009 | 19:21

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Einsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

Zwischen Ihnen und dem Verkäufer ist ein Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zustande gekommen.
Dabei hat der Verkäufer Ihnen den Wagen so zu liefern, wie er in der Auktion beschrieben wurde. Hier wurde ein guter Innen- und Aussenzustand in der Artikelbeschreibung zugesichert.
Des weiteren hat der Verkäufer die Mängelhaftung/ Gewährleistung nicht ausgeschlossen.

Sie haben den Wagen wie beschrieben ersteigert. Dabei durften Sie davon ausgehen, dass neben der auf dem Foto zu erkennenden Blessur keine weiteren Schäden vorhanden waren, es sei denn, der Verkäufer hätte darauf vor Auktionsende hingewiesen.

Beruft er sich nach Vertragschluss auf die schlechte Qualität der BIlder, so schützt ihn dies nicht vor Gewährleistungsansprüchen des Käufers.
Hier könnte darauf abgestellt werden, dass der Verkäufer durch Einstellen der undeutlichen Bilder arglistig über den Zustand des Wagens täuschen wollte.

Sie können hier zunächst auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Dann hätte der Verkäufer das Auto wie beschrieben und aus den ersten bIldern erkennbar, zu liefern.
Des weiteren können sie hier den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Sie könnten dann vom Verkäufer auch die bereits getätigten Aufwendungen ersetzt verlangen, also Flug, usw.


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 6. März 2009 | 09:13

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