Vertrag zum selbständiger Versandhändler

| 24. Februar 2009 20:23 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dennis Meivogel

Werte Damen und Herren,
im Vorfeld möchte ich eines klären,
zur Zeit des Vertragsabschlußes war ich Busfahrer in Festanstellung und hatte ein Gewerbe nebenher angemeldet.
Mit diesem Gewerbe habe ich aber erstmalig nach dem Vertragsabschluß Geld verdient.
Der Vertragsabschluß ist mein Problem und hat nichts mit meinem angemeldetem Gewerbe zu tun,
womit ich Heute mein Geld verdiene.

Problem:
Ich habe am 21.06.08 einen Vertrag unterschrieben zum selbständiger Versandhändler,
in diesem Vertrag stehen keinerlei gesetzlichen Paragraphen oder dergleichen.
Im Vertrag steht, das ich Ware bestellt habe zu einem Preis von: 2.975.00€ inkl.19%Mwst.
Weiterhin steht folgendes drin:
>§5 Laufzeit
Die Vertriebsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Bei Vertragskündigung
werden die Versandkunden an M&M zurück übertragen. Der Nachfolger wird eine
Aufwandsentschädigung an den Vorgänger bezahlen. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung bleibt unberührt.<
Nun möchte ich das Geld zurück haben.

>>>> am 25.11.2008 sendete ich ein Fax an ..........................mit folgendem Inhalt:<<<<<

Betreff: Außerordentliche Kündigung

Hiermit mache ich Gebrauch vom Außerordentlichen Kündigungsrecht,
mit sofortiger Wirkung, für die Verträge:
.................................. vom: 21.06.2008 in .................. unterzeichnet.

Gründe:
- keine ordentliche Zusammenarbeit. Ich bekomme keinerlei Informationen zwecks meiner Anfrage per Fax vom: Freitag den 10.Oktober 2008 um 14.35Uhr
(Betreff: Adressenänderung) und keine versprochenen telefonischen Rückrufe.
- das mündliche Versprechen, das die ganze Sache Ende September bis Mitte Oktober 2008 anläuft
wurde nicht eingehalten, Seitens: ..................................
- die Kataloge die am: Donnerstag den 26.Juni 2008 bezahlt worden sind,
sind bis Heute nicht eingetroffen. Ich habe auch keinerlei Informationen ob diese Überhaupt noch erscheinen.
Daher erwarte ich eine umgehende Rückerstattung von den 2.975,-€
die bitte auf folgendes Konto zu überweisen sind:
........................................................
Ich gehe davon aus, das es keine Komplikationen gibt und Sie diese Kündigung als rechtskräftig anerkennen und mir die Summe bis zum: Freitag den 28.11.2008 überwiesen haben.

Reaktion vom Vertragspartner:
ein kurzer Anruf mit der Bemerkung >das eine Kündigung nicht Möglich ist sondern nur eine "Vertragsrückabwicklung" gehen würde< Ende des Telefonats, aufgelegt

>>>> am 01.12.2008 sendete ich ein Fax an ..........................mit folgendem Inhalt:<<<<<

Betreff: Vertragsrückabwicklung

Hiermit beauftrage ich die Firma .................... (Herr ..............) einen Nachfolger für mich zu finden mit sofortiger Wirkung, für folgende Verträge:

................................ vom: 21.06.2008 in ..................... unterzeichnet

Ich gehe davon aus, das es keine Komplikationen gibt und
Sie mich auf dem laufenden halten, ab wann ich mit dem Geld rechnen kann, Danke.

Antworten Sie bitte per Fax oder E-Mail, da ich selber noch viel unterwegs bin, Danke

Reaktion vom Vertragspartner:
keine, nix

Bis Heute habe ich keinerlei Reaktionen erhalten, außer einen belanglosen Neujahrsbrief.

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was kann ich machen um an mein Geld zu kommen und um den Vertrag zu kündigen?
lohnt sich ein Rechtsstreit und mit welchen Kosten kann ich rechnen?

über eine Antwort würde ich mich freuen, Danke

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Der von Ihnen auf unbestimmte Zeit eingegangene Vertrag ist ausserordentlich aus wichtigem Grund kündbar. Nach Ihrer Schilderung handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, da eine Vertriebstätigkeit auf unbestimmte Zeit Vertragsinhalt ist. Hieraus ergibt sich nach § 314 BGB ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.

Der für die Kündigung erforderliche wichtige Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Allerdings ist gemäß § 314 Abs. 2 BGB bei der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

Die Kündigung müsste daher unter einer Fristsetzung bzw. nach einer vorherigen Abmahnung erfolgen. Allerdings ist die Abmahnung unter Umständen nicht erforderlich, wenn beispielsweise die nach dem Vertrag geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird, oder wenn das Vertrauensverhältnis derart gestört ist, das eine sofortige Vertragsbeendigung gerechtfertigt erscheint.

Im vorliegenden Fall besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die von Ihnen erklärte Kündigung wirksam erfolgt ist. Vorsorglich sollten Sie allerdings Ihre Kündigung wiederholen und daberi dezidiert die wichtigen Gründe die nach Ihrer Auffassung zur Kündigung berechtigen aufführen. Des Weiteren sollten Sie die vorangegangenen Kontakte darstellen aus denen sich eine ernsthafte Abmahnung Ihres Vertragspartners ergibt.

Sofern die Gegenseite Ihnen Ihr Geld nicht freiwillig zurückzahlt, müssten Sie ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Hierzu sollten Sie einen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die Gerichtskosten eines solchen Rechtsstreits belaufen sich bei einem Streitwert von EUR 2.975,- auf EUR 267,-. Bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch sowohl Kläger als auch Beklagten beläuft sich das Prozesskostenrisiko auf EUR 1.439,15.

Bewertung des Fragestellers 25. Februar 2009 | 19:48

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Danke für Ihre schnelle Antwort, ich habe diese Informationen genutzt und werde jetzt abwarten ob es Früchte trägt.
Mit freundlichen Grüßen

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