ich bitte Sie um die Bewertung meines Arbeitszeugnisses. Die Probezeit war als Befristung vereinbart, deshalb gab es keine Kündigung. Der Arbeitgeber hat die weitere Zusammenarbeit nicht gewünscht.
Ich möchte gerne wissen welche Benotung ich für die einzelnen Bereiche:
erhalten habe und wie das Zeugnis insg. einzuschätzen ist und ob ich dagegen etwas unternehmen kann.
Falls die Benotung schlecht ausfällt, ist es sinnvoll ein unkommentiertes Zeugnis nur mit den Angaben zur Dauer und den Aufgaben zu verlangen oder wird dies auch direkt negativ gesehen?
Vielen Dank im Voraus!
ZEUGNIS
MfG Die Firma XX ist eine ... mit … Mitarbeitern und im Bereich … tätig etc.
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Herr XX, geboren am ….. in …., war vom 01.08.08 bis 31.01.09 befristet als stellvertretender Geschäftsführer bei uns beschäftigt.
Während seiner Tätigkeit in unserem Unternehmen zeigte Herr XX gute Fachkenntnisse. Hervorzuheben ist seine Fähigkeit komplexe Sachverhalte zu erfassen und zu analysieren. Somit konnte er geeignete Ergebnisse erzielen.
Herr XX war ein belastbarer Mitarbeiter, dessen Leistungsvermögen uns auch bei wechselnden Anforderungen überzeugte. Er arbeitete selbständig und erzielte Lösungen, die von Gewissenhaftigkeit und Systematik geprägt waren. Er war ein ehrgeiziger und engagierter Mitarbeiter, der Einsatz für unser Unternehmen zeigte. Die Arbeitsergebnisse von Herrn XX waren von hohem Standard.
Herr XX hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war sein Verhalten verbindlich. Sein Kooperationsvermögen gewährleistete eine stete Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern.
Gerne steht Ihnen unsere Personalabteilung für Referenzauskünfte unter der Telefonnummer … zur Verfügung.
Mit dem heutigen Tag endet das befristet Arbeitsverhältnis von Herrn XX. Wir wünschen ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Folgende Prüfungspunkte ergeben sich aus dem Arbeitszeugnis:
Die Einleitung und Aufzählung der Aufgabenbeschreibung ist nicht zu beanstanden.
Fachkenntnisse werden mit gut beurteilt.
Die Leistungsbeurteilung fällt gut aus, wobei die Einschätzung
„ Hervorzuheben ist seine Fähigkeit komplexe Sachverhalte zu erfassen und zu analysieren. Somit konnte er geeignete Ergebnisse erzielen.“
lediglich befriedigend ist.
Die Führungsleistungen fehlen, sind aber für eine Funktion als stellvertretender Geschäftsführer erforderlich.
Fortbildung ist aufgrund des kurzen Arbeitsverhältnisses entbehrlich.
Sozialverhalten
Das Sozialverhalten wird als befriedigend eingeschätzt.
„Gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war sein Verhalten verbindlich.“ Befriedigend bis ausreichend
„Sein Kooperationsvermögen gewährleistete eine stete Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern.“ Befriedigend
Gesamtbeurteilung
Die Gesamtbeurteilung fällt lediglich mit befriedigend aus.
„Herr XX hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.“ Befriedigend
Schlussformel und Ausscheidungsgrund
Der Ausscheidungsgrund durch das Ende des befristeten Mitarbeiterverhältnis ist eher negativ zu sehen
Dankes- und Zukunftsformel
"Wir wünschen ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg." ist positiv einzuschätzen.
Ausstellungsdatum und Unterschrift ist vorhanden.
Das Zeugnis hat fällt insgesamt befriedigend aus, wobei das Fachwissen und die Leistungsbeurteilung gut ausfallen. Das Sozialverhalten und die Gesamtbeurteilung wird lediglich mit befriedigend eingeschätzt.
Insgesamt wäre ist es auch aufgrund der Kürze der Zeit sinnvoll ein einfaches Arbeitszeugnis zu verlangen, wobei ein solches auch wieder entsprechende Rückschlüsse bei einem potentiellen Arbeitgeber verursacht. Dies lässt sich aber durch die kurze Dauer des Arbeitsverhältnisses begründen.
Das einfache Arbeitszeugnis enthält nur Fakten wie Personalien, Dauer und Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit es handelt sich hauptsächlich um einen Tätigkeitsnachweis.
Bewertung und Beurteilung der Leistung des Mitarbeiters fehlen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.