Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Strafrechtlich:
Sog. Filehosting kann unter gewissen Umständen eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
Dies betrifft etwa Fälle in denen der Betreiber des Services, Kenntnis vom strafbaren Inhalt des gehosteten Contents hat, die Weiterverbreitung aber weiter zulässt. Hierbei muss der Betreiber aber sowohl den fremden als auch den eigenen Rechtsverstoß wollen. Diese Konstellation ist also zumindest denkbar, sie betrifft eine strafbare Beihilfe zu einer fremden Haupttat.
Strafvorschriften finden sich etwa in den §§ 106 ff. UrhG
, auch Verstöße nach dem StGB lassen sich konstruieren. Aber es ist derzeit (auch mit Hinweis auf den zitierten Artikel) ausgeschlossen, dass unter den gegebenen gesetzlichen Bedingungen massenhaft Filehoster strafrechtlich verfolgt werden.
Zivilrechtlich:
Die Rechtsprechung geht dazu über, die Anforderungen an Betreiber solcher Services zu erhöhen.
In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Rapidshare AG vertrat das OLG Köln 2008 die Auffassung, dem Diensteanbieter sei eine regelmäßige Überprüfung derjenigen Linksammlungen, die besonders gefahrträchtig bezüglich einer Urheberrechtsverletzung seien, durch Mitarbeiter möglich und zumutbar, nicht jedoch das automatische Überprüfen beim Upload von Dateien durch Filtersoftware oder die Überprüfung sämtlicher Linklisten.
Hierbei ist zu beachten, dass das Kriterium der Zumutbarkeit in vielen Fällen derzeit die kleineren Anbieter vor einer Inanspruchnahme bewahren dürfte.
Eine pauschale Aussage dahingehend, dass die Ihrerseits zitierten Vorkehrungen als ausreichend zu betrachten sind, lassen sich demnach nicht (mehr) treffen.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.
Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.
Antwort
vonRechtsanwalt Mirko Ziegler
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