Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Sie erhalten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern das Arbeitsverhältnis zuvor mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu habne.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Entgeltfortzahlung bei Kündigung in der Probezeit
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Arbeitsrecht
Hallo,
ich habe am 17.12.2008 zum 31.12.08 meine Kündigung (noch innerhalb der Probezeit) erhalten, die Arbeitsunfähigkeit wurde am 16.12.08 für den 17.12.08 ausgestellt. Die Kündigung ist rechtskräftig. Erhalte ich eine Lohnfortzahlung ? Meine ehemalige Zeitarbeiterfirma unterliegt dem AMP Tarifvertrag. Danke fürI hre Antwort.
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17. Januar 2009 | 11:29
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FRAGESTELLER 17. Januar 2009
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