Bankrott der Fluggesellschaft

9. Januar 2009 19:28 |
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Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre

Hallo,

im Febuar 2008 habe ich 2 Inlandsflüge in Südafrika von Nelspruit nach Durban gebucht. Dies geschah über eine Deutsche Flugbörse. Als ich 6 Tage vorher (überlich sind 72 Stunden) die Flüge rückbestätigen lassen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass die Airline seit 7 Monate bankrott ist.

Glücklicherweise konne ich neue Flüge buchen, jedoch ging dies mit einer erheblichen Einbuße unserer Urlaubstage einher.

Habe ich Möglichkeiten, die deutsche Flugbörse haftbar zu machen bzw. die Kosten für die Flüge erstattet zu bekommen?

Vielen Dank im voraus

Guten Abend,

Grundsätzlich kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Die Vermittlung von Flügen erfolgt auf Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags, der auch Aufklärungs- und Hinweispflichten für den Vermittler begründet. Dass die gebuchte Fluggesellschaft mittlerweile insolvent geworden ist, hätte Ihnen rechtzeitig mitgeteilt werden müssen, sobald es bekannt wurde.

Ob Sie allerdings vollen Schadensersatz für die gebuchten Ersatzflüge verlangen können, lässt sich pauschal nicht beantworten. Durch die reine Vermittlertätigkeit wird keine Garantie übernommen, dass die Flüge auch stattfinden. Das Risiko, dass eine Fluggesellschaft den gebuchten Flug nicht ausführen kann, trägt derjenige, der den Beförderungsvertrag abgeschlossen hat, also grundsätzlich Sie.

Der Schadensersatzanspruch lässt sich daher nur darauf stützen, dass Ihnen verspätet Mitteilung über die Insolvenz gemacht wurde und Sie daher nicht rechtzeitig einen günstigeren Ersatzflug buchen konnten. Die Differenz zwischen dem bei rechtzeitiger Mitteilung hypothetisch buchbaren Ersatzflug und dem tatsächlich gebuchten wäre dann der Schaden. Ein weiterer Schaden kann nur verlangt werden, wenn schon zum Zeitpunkt der Buchung des ersten Flugs für die Flugbörse hätte ersichtlich sein müssen, dass eine Insolvenz drohte. Ob das der Fall war, lässt sich natürlich von hier aus nicht beurteilen.

Zunächst sollten Sie den Schaden konkret beziffern und Ihren Anspruch bei der Flugbörse anmelden. Je nach Reaktion müssten Sie dann entscheiden, ob Sie einen Anwalt für einen Rechtsstreit hinzuziehen. Eine Prognose zu den Erfolgsaussichten lässt sich an dieser Stelle noch nicht geben.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

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