Sehr geehrte Fragenstellerin,
auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, dürfte dennoch ein zumindest mündliches Vertragsverhältnis bestehen, welches durch eine Kündigung zu beenden ist.
Sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde, gelten dabei die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB
. Nach Ihrer Schilderung besteht Ihr Arbeitsverhältnis seit 2 Jahren. Demnach ist gemäß § 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB
eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats einzuhalten. Frühstmöglicher Kündigungszeitpunkt ist folglich der 31.01.2009. Möchten Sie also zum 31.01.2009 Ihr Arbeitsverhältnis beenden, muss die Kündigung Ihrem Arbeitgeber bis spätestens 31.12.2008 zugehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Für eine Nachfrage stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt
kein Arbeitsvertrag, trotzdem kündigen?
29. Dezember 2008 19:03 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Maurice Moranc
Ich arbeite seit 2 Jahren in einen Mini-Job verhältnis auf 400 € Basis, es werden Abgaben für mich an die Bundesknappschaft gezahlt.
Es besteht kein Arbeitsvertrag.
Nun will ich diese Tätigkeit nicht weiter ausführen, muss ich trotzdem kündigen? und bin ich an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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