Fahrverbot für 1 Monat

9. Dezember 2008 17:07 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo habe eine Geschwindigkeit Überschreitung begangen und habe dafür eine Bußgeldbescheid mit einem Monat Fahrverbot erhalten (In Hamburg auf einer Stadtautobahn also Innerorts bin ich mit 31 km/h nach Abzug der Toleranz gemessen worden. Ich habe gehört das wenn man bisher keine Punkte in Flensburg hat und bei der "Tat" in Gedanken war und nicht in Eile, ist es möglich mit einem Einspruch gegen den Bescheid mit doppelter Geldstrafe und KEINEM Fahrverbot davon kommt. Ich bin beruflich sehr an meinen Führerschein gebunden und es wäre deshalb gut um ein Fahrverbot zu kommen. Die Fahrt war in einem Mietwagen, aber das Bild war eindeutig. Heute (9.12.08) habe ich jetzt den Bescheid bekommen das ich 100 € + Gebühren plus 1 Monat den Führerschein abgeben muss.

Am liebsten wäre mir wenn sie mir Musterschreiben aufsetzen könnten damit ich sehe wie der Wortlaut in einem Einspruchschreiben zu Führen ist.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

9. Dezember 2008 | 17:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Grundsetzlich hat die Verwaltungsbehörde (oder nach Einspruch das Gericht) die Möglichkeit, von einem Fahrverbot abzusehen und dafür die Geldbuße zu erhöhen. Einen Rechtsanspruch auf eine solche Verfahrensweise hat der Betroffene jedoch nicht.

Die Praxis ist auch recht unterschiedlich. Die Chancen sind umso höher, je geringer die Geschwindigkeitsüberschreitung ist. Natürlich ist auch ein sauberes Punktekonto nützlich.


2.

Sie sollten gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und in der Begründung darauf hinweisen, daß Sie auf den Führerschein aus beruflichen Gründen angewiesen seien. Hier ist darzulegen, warum das so ist.

Der Hinweis, Sie seien in Gedanken gewesen, ist weniger glücklich, da er suggeriert, daß Sie ggf. mit Allem, nur nicht mit dem Autofahren, beschäftigt gewesen seien.

Gleichzeitig sollten Sie bitten, von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen und die Geldbuße angemessen zu erhöhen. Einen Betrag, welche Geldbuße Sie sich vorstellen, empfehle ich nicht zu nennen.


3.

Ändert die Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid nicht ab, wird es eine Gerichtsverhandlung geben. Auch hier besteht die Möglichkeit, daß von der Verhängung des Fahrverbots abgesehen wird.


4.

Sofern Sie wünschen, daß ich ein Schreiben für Sie aufsetze, in dem auch Ihre berufliche Gebundenheit an das Auto berücksichtigt wird, bitte ich Sie, von der Möglichkeit der Direktanfrage Gebrauch zu machen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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