Sehr geehrte Ratsuchende,
hier sollte der Ehemann das Wohnungszuweisungsverfahren beim Familiengericht einleiten lassen.
Dadurch erzielt er auch die Möglichkeit zur Herbeiführung der Trennung, zumal die Ehefrau die Trennung ja strikt ablehnt.
Das Gericht wird dann nach Anhörung und unter Berücksichtigung der Gesamtumstände, die ich an dieser Stelle so nicht beurteilen kann, die Zuweisung vornehmen.
Zieht der Mann aus, kann er trotzdem diesen Antrag stellen, wenn sie nicht freiwillig auszieht. Allerdings wird dann die Beurteilung der Gesamtumstände nicht leichter. Dafür wird er dann aber einen Nutzungsanpruch gegen die Ehefrau haben.
Das Haus wird er deswegen aber nicht verlieren, da es ja in seinem Eigentum steht..
Sinnvoll ist es aber, insbesondere, wenn sie die Trennung verweigert, jetzt eine Regelung über das Wohnungszuweisungsverfahren herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für die schnelle Antwort
Wie lange kann so ein Wohnungszuweisungsverfahren beim Familiengericht dauern? Weil die Wohnsituation für ihn ist unerträglich.
Könnte er auch vorher ausziehn - also heute noch - und dann zum familiengericht gehn? ohne das sein anspruch seine gültigkeit verliert?
Wenn die Ehefrau nun ausziehen muss/wird freiwillig/gezwungen - wie auch immer - müßte er dann die Miete der Mietwohnung für die noch Ehefrau zahlen?
Sehr geehrte Ratsuchende,
das Verfahren kann, wenn die Unerträglichkeit nachgewiesen und belegt wird, abgekürzt werden, so dann vielleicht sogar innerhalb weniger Wochen entschieden wird.
Durch den Auszug vergibt er sich dieser Rechte nicht, muss dann aber eben besonders nachweisen, warum er den Wohnraum dringend für sich benötigt.
Ob bei einem Auszug der Ehefrau Miete gezahlt werden muss, ist eine Frage des Unterhaltsrechts, kann so nicht beantwortet werden. Muss er Unterhalt zahlen, sind die Wohnkosten da auch zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle