Scheidung / Haus Grundstück

6. November 2008 11:05 |
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Familienrecht


Beantwortet von


16:14

Hallo

Folgende Sachlage :

Meine Frau und Ich haben ein Haus gebaut auf einem Grundstück ,dass mir von meinen Eltern geschenkt wurde .Ich stehe im Grundbuch.

Das Haus auf dem Grundstück wurde von uns beiden finanziert (1/3 und 2/3)
In Falle einer Scheidung , wem würde das Haus incl. Grundstück zugesprochen werden ?

Gehört das Grundstück immer noch mir ?

Wäre es sinnvoller das Grundstück den Schwiegereltern zu überlassen?

6. November 2008 | 11:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1.

Da Sie im Grundbuch als alleiniger Eigentümer des Hausgrundstücks eingetragen sind, ändert sich im Fall einer Scheidung daran nichts.

Sie bleiben Alleineigentümer.

2.

Sollten Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, stellt sich die Frage des Zugewinnausgleichs. Ein Wertzuwachs des Grundstücks, beispielsweise dadurch, daß ein Haus errichtet worden ist, wäre ggfls. auszugleichen.

3.

Eine Übertragung des Grundstücks an die Eltern Ihrer Frau macht keinerlei Sinn.


Mit freundlichen Grüßen


Gerhard Raab
(Rechtsanwalt)


Rückfrage vom Fragesteller 6. November 2008 | 13:48

Hallo

Danke für die Antwort :

Zu Punkt 3 .

Meine Eltern sind kurz davor ein Grundstück zu erwerben für uns,was wäre im Fall einer Scheidung ?

Bzw, wenn das Grundstück nicht auf mich übertragen wird , kann dieses ja auch nicht im Falle einer Scheidung von meiner Frau beansprucht werden oder ?
Es ist sozusagen im Besitz meiner Eltern und wir würden ein Haus darauf bauen !



Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. November 2008 | 16:14

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1.

Wenn Ihre Eltern für Sie und Ihre Ehefrau ein Grundstück erwerben, kommt es für die Frage, wer Eigentümer dieses Grundstücks ist, entscheidend darauf an, wer im Grundbuch eingetragen wird.

Sind Sie allein im Grundbuch eingetragen, sind Sie alleiniger Eigentümer. Werden Sie und Ihre Ehefrau je zu ½ im Grundbuch eingetragen, sind Sie beide je zu ½ Miteigentümer des Grundstücks.

Eine Scheidung ändert an dieser Eigentumssituation nichts. Nur wird man im Fall der Scheidung überlegen müssen, auf welche Weise eine Auseinandersetzung erfolgt. Im Prinzip bestehen dann drei Möglichkeiten: a) Entweder Sie kaufen Ihrer Ehefrau deren hälftiges Miteigentum an dem Grundstück ab oder b) Ihre Frau erwirbt Ihr hälftiges Miteigentum oder c) das Grundstück wird veräußert und der Erlös hälftig geteilt.

2.

Bleiben Ihre Eltern Eigentümer des Grundstücks, gibt es auch nichts zu teilen.

Ggfls. bleiben hier wiederum Zugewinnausgleichsansprüche bzgl. der Errichtung des Hauses.


Mit freundlichen Grüßen


Gerhard Raab
(Rechtsanwalt)

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